Immobilienbewertung im Landkreis Heidenheim

Sie möchten den Verkehrswert einer Privat- oder einer Gewerbeimmobilie feststellen lassen und benötigen hierzu die Hilfe eines sachverständigen, vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliengutachters?

Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über meine Leistungen bezüglich unterschiedlichster Bewertungsfälle verschaffen – ich bin sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich tätig.

Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch für:

  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Beleihung
  • Vermögensübersicht
  • Schenkungssteuer
  • Nachlassregelung
  • Scheidung
  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Erbschaftsauseinandersetzung

Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Eine Wertfeststellung, die nicht notwendigerweise in Form eines Gutachtens erfolgen muss, kann helfen, sich wirtschaftlichen Fehlentscheidungen gegenüber abzusichern, wenn Sie sich vor dem An- oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung befinden. Nicht immer ist ein umfangreiches, formelles Wertgutachten nötig. Auch in derartigen Fällen steht eine fundierte Verkehrswertermittlung außer Frage. Selbstverständlich stehe ich Ihnen bei Bedarf auch beratend zur Seite, wenn Sie eine Immobilie erwerben oder verkaufen wollen.

Gerne können wir in einem gemeinsamen Gespräch diskutieren, welche Art von Dienstleistung zur Lösung Ihres Anliegens am passendsten und wirtschaftlichsten ist.

Die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sind Bewertungsgrundlage meiner Immobilienbewertung. Um den Immobilienwert marktgerecht festzustellen, ziehe ich neben den gebäudespezifischen Kennzahlen und den Daten der Landesämter für Statistik, die Marktdaten des Gutachterausschusses heran. Gegebenenfalls führe ich eigene Marktrecherchen durch. Um den objektspezifischen Bauzustand bestimmen zu können, ist ein Ortstermin erforderlich. Hierbei werden die Lage und die baulichen Anlagen insbesondere in Bezug auf Reparaturrückstau, Baumängeln oder Renovierungen begutachtet und entsprechend eingewertet.

Auch die Feststellung des Barwertes von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie zum Besipiel Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Geh- und Fahrtrecht usw. sind Teil meines Leistungsangebots.

Ich bin seit vielen Jahren als Bausachverständiger im Raum Schwaben beschäftigt und verfüge dementsprechend über fundierte Kenntnis des Grundstücksmarktes, was eine marktgerechte Bewertung Ihrer Liegenschaft gewährleistet. Turnusmäßige Kontrollen meiner Gutachten durch die IHK  garantieren ihre Qualität und formale Richtigkeit, was insbesondere für die Anerkennung bei Gerichten und Finnzämtern von Bedeutung ist.

In meiner Rolle als Gutachter bin ich schwerpunktmäßig in nachfolgenden Land- und Stadtkreisen tätig:

Auch die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen gehört zu meinem Serviceangebot.