Immobilienbewertung in der kreissfreien Stadt Memmingen im Unterallgäu

Sie benötigen die professionelle Hilfe eines vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliengutachters, um den Verkehrswert einer privaten oder auch einer Gewerbeimmobilie feststellen zu lassen?

Im Folgenden erhalten Sie bei Bewertungsfällen im privaten und gewerblichen Bereich einen ausführlichen Überblick über meine Leistungen.

Gemäß § 194 Baugesetzbuch erstatte ich Verkehrswertgutachten für:

  • Nachlassregelung
  • Beleihung
  • Scheidung
  • Erbschaftsteuer
  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Vermögensübersicht
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Schenkungssteuer

Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Schon eine informelle Schätzung des Wertes kann beim Hauskauf oder Wohnungskauf als auch beim Verkauf einer Immobilie helfen wirtschaftlicher Fehlentscheidungen zu vermeiden. Nicht immer ist ein vollständiges, formelles Verkehrswertgutachten erforderlich. Eine gewissenhafte Verkehrswertermittlung kann ich Ihnen auch in besagtem Fall zusichern. Auch nur in beratender Rolle stehe ich Ihnen als Architekt und Gutachter gerne zur Seite, wenn Sie vorhaben eine Immobilie zu erwerben oder zu verkaufen.

Grundlage meiner Immobilienbewertung sind die gültigen Vorschriften und einschlägigen Wertermittlungsverordnungen. Ich ziehe neben den einschlägigen Kennzahlen und den Daten der Landesämter für Statistik die Marktdaten des zuständigen Gutachterauschusses heran, um den Marktwert zu bestimmen. Ich führe darüber hinaus eigene Marktrecherchen durch, soweit dies erforderlich. Bei einem Ortstermin werden Lage und Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen an den baulichen Anlagen aufgenommen und entsprechend bei der Wertfestsetzung berücksichtigt.

Selbstverständlich gehört auch die Ermttlung der Barwerte von grundstücksgleichen Rechten und Lasten, wie Erbbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Geh- und Fahrtrecht, Abstandsflächenübernahmen, usw. zu meinem Leistungsangebot.

Meine jahrelange Praxis als Bewerter und die damit erwrorbene langjährige Kenntnis des Immobilienmarktes garantieren Ihnen eine marktgerechte und belastbare Bewertung Ihrer Immobillien.  Die turnusmäßige Inspektion meiner Gutachten durch die Industrie- und Handelskammer bieten darüber hinaus Sicherheit, dass meine Gutachten die von den Gerichten geforderte Qualität und formale Richtigkeit aufweisen.

In einem persönlichen Gespräch können wir feststellen, welches die effektivste und wirtschaftlichste Lösung Ihres Anliegens darstellt.

Mein lokaler Tätigkeitsfokus als Sachverständiger liegt in den folgenden Landkreisen und Stadtkreisen: