Immobilienbewertung in Langenau im Alb-Donau-Kreis

Sie benötigen für eine private Immobilie oder eine Gewerbeimmobilie in Langenau ein Immobiliengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten, professionellen Immobiliengutachters zur Feststellung des Verkehrswerts.

Ich bin sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich tätig – verschaffen Sie sich im Nachfolgenden einen Überblick über meine Dienstleistungen bezüglich verschiedenster Bewertungsfälle.

Gemäß § 194 Baugesetzbuch erstatte ich Verkehrswertgutachten für:

  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Vermögensübersicht
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Beleihung
  • Schenkungssteuer
  • Scheidung
  • Nachlassregelung
  • Erbschaftssteuer

Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann – Immobilienbewertung Alb-Donau-Kreis

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Eine Verkehrswertermittlung, die nicht notwendigerweise in Form eines Gutachtens erstellt sein muss,  kann dabei helfen, finanzielle Fehlentscheidungen zu treffen, wenn Sie sich vor dem Erwerb oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses befinden. Nicht immer ist ein umfangreiches Wertgutachten zwingend erforderlich. Eine gewissenhafte Verkehrswertermittlung kann ich Ihnen in jedem Fall zusagen. In meiner Eigenschaft als Architekt und Gutachter bin ich Ihnen auch gerne beim An- oder Verkauf einer Liegenschaft nur beratend behilflich.

Die gültigen Vorschriften und Verordnungen werden als Bewertungsgrundlage meiner Immobilienbewertung angewendet. Ich ziehe neben den einschlägigen Kennzahlen und den Daten der Statistikämter die Marktdaten der örtlichen Gutachterausschüsse heran, um den Wert marktgerecht zu ermitteln. Ein Besichtigungstermin ist erforderlich, um die Lage und den objektspezifischen Bauzustand, wie Modernisierungen, Reparaturrückstau oder Baumängel bei der Bewertung berücksichtigen zu können.

Auch die Bewertungen von Rechten und Lasten an Grundtsücken, wie Wohnrecht, Nießbrauchrecht, Wegerecht, Fahrtrecht und dergleichen werden von mir durchgeführt.

Ich verfüge aufgrund meiner jahrelangen Betätigung als Immobilienbewerter über fundierte Kenntnis des Grundstücksmarktes und kann Ihnen deshalb eine marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilien versichern. Meine Gutachten werden regelmäßig durch die Industrie- und Handelskammer überprüft und erfüllen deshalb höchsten Standard und die Anforderungen der Behörden und Gerichte an ihre formale Ausführung.

Ich bin als Sachverständiger hauptsächlich in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig: