Immobilienbewertung in Riedlingen im Landkreis Biberach

Sie benötigen für eine gewerbliche Immobilie oder auch eine Privatimmobilie in Riedlingen ein Immobiliengutachten eines vereidigten, sachverständigen und öffentlich bestellten Immobiliengutachters zur Feststellung des Verkehrswerts.

Ich bin sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich tätig – nachfolgend können Sie sich einen ausführlichen Überblick über meine Leistungen bzgl. unterschiedlichster Bewertungsfälle verschaffen.

Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB für:

  • Beleihung
  • Schenkungssteuer
  • Vermögensübersicht
  • Nachlassregelung
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Scheidung
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Erbschaftssteuer
  • Entnahme aus Betriebsvermögen

Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Für den Wohnungskauf oder Hauskauf kann bereits eine formlose Wertermittlung zur Vermeidung wirtschaftlicher Fehlentscheidungen hilfreich sein. Ein umfangreiches, formelles Verkehrswertgutachten ist hierfür nicht immer zwingend. Eine fundierte Verkehrswertbestimmung ist auch in solchen Fällen selbstverständlich. Auch nur beratend kann ich für Sie beim An- oder Verkauf einer Liegenschaft in meiner Rolle als Bausachverständiger behilflich sein.

Gerne können wir in einem unverbindlichen Gespräch durchsprechen, welche Art von Dienstleistung zur Lösung für Ihr Anliegen die sinnvollste und wirtschaftlichste ist.

Die rechtskräftigen Gesetze und Verordnungen sind Bewertungsgrundlage meiner Immobilienbewertung. Ich ziehe neben den einschlägigen Tabellenwerken und dem Datenmaterial der Landesämter für Statistik, die Marktdaten der lokalen Gutachterausschüsse heran, um den Marktwert (= Verkehrswert) zu ermitteln. Ergebnisse eigener Marktrecherchen ergänzen das Datenmaterial. Um die Lagemerkmale und den Bauzustand feststellen zu können, ist ein Ortstermin erforderlich. Denn z.B. Instandhaltungsanstau, Baumängel oder Modernisierungen an den Baulichkeiten sowie die Lagequalität des Grundstücks haben großen Werteinfluss.

Auch die Ermittlung des Barwertes von grundstücksgleichen Rechten und Lasten, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Geh- und Fahrtrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und dergleichen sind Teil meines Angebots.

Ich bin seit vielen Jahren als Baugutachter beschäftigt und verfüge dementsprechend über substantiierte Kenntnis des Immobilienmarktes, was eine marktgerechte und belastbare Bewertung der Immobilien ermöglicht. Aufgrund der regelmäßigen Überprüfung meiner Verkehrswertgutachten durch die Industrie- und Handelskammer haben Sie die Gewähr, dass die Gutachten einen hohen Qulitätsstandard aufweisen und den Anforderungen der Gerichte und Finanzbehörden, insbesondere hinsichtlich ihrer formalen Ausgestaltung, gerecht werden.

Ich bin als Gutachter vormerklich in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig: