Immobilienbewertung in Wertingen

Für eine Gewerbeimmobilie oder eine Privatimmobilie in Wertingen und Umgebung benötigen Sie zur Feststellung des Verkehrswerts eine Immobilienbewertung eines erfahrenen Immobiliengutachters.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über meine Leistungen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung.

Gemäß § 194 Baugesetzbuch erstatte ich Verkehrswertgutachten für:

  • Beleihung
  • Erbschaftssteuer
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Scheidung
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Vermögensübersicht
  • Nachlassregelung
  • Schenkungssteuer

Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Schon eine Bewertung auf rein informeller Basis kann sehr hilfreich sein, um bei Erwerb oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung kostspielige Fehler zu umgehen. Nicht immer ist ein umfassendes Verkehrswertgutachten notwendig. Auch mit einer Kurzexpertise kann ich eine fundierte Verkehrswertermittlung zusagen. Natürlich stehe ich Ihnen auch gerne nur beratend bei An- und Verkaufsabsichten zur Seite.

Rufen Sie mich unverbindlich an und wir können gemeinsam beraten, welches die optimalste und wirtschaftlichste Lösung für Ihr Anliegen ist.

Die einschlägigen Vorschriften und Verordnungen sind Bewertungsgrundlage meiner Immobilienbewertung. Um den Marktwert (=Verkehrswert) zu ermitteln, werden von mir neben den einschlägigen Tabellenwerken und Kennzahlen die Marktdaten des örtlichen Gutachterauschusses  verwendet. Wenn nötig, werden zusätzlich eigene Marktrecherchen von mir durchgeführt. Bei einem Besichtigung des Objekts vor Ort werden die Lage und der objektspezifische Bauzustand, wie eventuelle Baumängel, Modernisierungen oder Instandhaltungsrückstau an den baulichen Anlagen aufgenommen und bei der Bewertung entsprechend berücksichtigt.

Rechte und Lasten an Grundstücken, wie zum Beispiel Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Geh- und Fahrtrecht, Nutzungsbeschränkungen, usw. werden gegebenenfalls ebenfalls bewertet.

Ich bin seit vielen Jahren als Baugutachter aktiv und damit eine substantiierte Kenntnis des Grundstücksmarktes erlangt, womit ich sich einer zutreffenden Bewertung sicher sein können. Regelmäßigen Kontrollen meiner Sachverständigengutachten durch die IHK gewährleisten zudem ihre  Qualität und ihre bundesweite Anerkennung bei Behören und Gerichten.

Ich bin schwerpunktämäßig in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig: