Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Immobilienbewertung im Raum Schwaben wegen
- Kaufpreisfindung
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Vermögensübersicht
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Scheidung
- Zwangsvollstreckung
- Nachlassregelung
- Erbschaftssteuer
- Schenkungssteuer
- Beleihung
Leistungsspektrum
In der schwäbischen Region von
Baden-Württemberg und Bayern biete ich Ihnen folgende Leistungen an
Der Verkehrswert stellt den Wert dar, der am Immobiliemarkt bei einem normalen Verkauf in angemessener Zeit zu erzielen ist. Er entspricht dem Marktwert.
Erstellung von Verkehrswertgutachten für
- Ein- / Mehrfamilienhäuser
- Büro- / Gewerbeobjekte
- Zwangsversteigerungen
- Erbschaftsauseinandersetzungen
- Erbbaurechte
- Scheidungsverfahren
Erstattung von Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt
- im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
- bei Entnahme von Grundstücks- und Gebäudeanteilen aus dem Betriebsvermögen
Im Rahmen von Schenkungs- und Erbschaftssteuerfällen setzt das Finanzamt den „gemeinen Wert“ nach § 9 Abs.2 des Bewertungsgesetzes (BewG) eines Grundstückes fest.
Dem Gesetzgeber ist bewusst, dass es sich bei den Immobilienbewertungen des Finanzamts nur um eine pauschale Vorgehensweise handeln kann. Wichtige wertrelevante Faktoren werden dabei nicht oder nicht richtig berücksichtigt. Aus diesem Grund gibt es den § 198 des Bewertungsgesetzes.
Demnach ist es möglich, dass der Steuerpflichtige durch Vorlage eines entsprechenden Verkehrswertgutachtens nachweist, dass der Verkehrswert (Marktwert) niedriger ist als der vom Finanzamt ermittelte Wert. Für die Besteuerung ist dann der niedrigere Wert anzusetzen. Für den Nachweis des niedrigeren Werts müssen die für die Verkehrswertermittlung erlassenen Vorschriften des Baugesetzbuchs und der Wertermittlungsverordnung berücksichtigt werden.
Die von mir erstellten Verkehrswertgutachten erfüllen die Anforderungen des § 198 des Bewertungsgesetzes und werden daher von den Finanzämtern aller Bundesländer anerkannt. Der so geführte Nachweis eines geringeren Wertes kann zu erheblicher Steuerersparnis für den Steuerpflichten führen.
Meine Gutachten haben bundesweite Gültigkeit.
Hilfestellung bei An- und Verkauf von Immobilien zu
- Preisfindung
- Beurteilung der Bausubstanz
- Entwicklungs- u. Aufwertungspotential
- Bauschäden
- Investitionskosten
- Sanierung
- Dokumentation zur Erkennung und Analyse von Bauschäden
- Vorschläge für die Sanierung
- Erstellen einer Kostenschätzung
Ich bin für Sie unter Anderem in den folgenden Stadt- & Landkreisen tätig
Dipl.-Ing (FH) Fachrichtung ArchitekturBerufssachverständiger für Immobilienbewertung
- Studium der Architektur an der Fachhochschule München
- seit 1987 bundesweite Architektentätigkeit in verschiedenen Architekturbüros
- seit 1993 eigenes Architektur- und Sachverständigenbüro
- seit 2003 von der IHK Schwaben öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Büro in Ulm
Wolfgang Eichelmann | Öffent. best. Sachverständiger für Immobilienbewertung & Immobiliengutachter
Rudolfstraße 2
89077 Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
Über E-Mail können Sie mich erreichen unter:
postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro in Günzburg
Augsburger Straße 24
89312 Günzburg
Tel.: 08221 / 20 131 13
Fax.: 08221 / 20 131 14
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