Immobilienbewertung im Landkreis Augsburg

Sie möchten den Verkehrswert einer privaten oder einer Gewerbeimmobilie in Augsburg Stadt oder Land feststellen lassen und benötigen hierzu die Hilfe eines fachkundigen, öffentlich bestellten Immobiliengutachters?

Sie erhalten nachfolgend einen Überblick über meine Leistungen im Zusammenhang mit Bewertungsfällen im gewerblichen und privaten Bereich.

Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches für:

  • Scheidung
  • Nachlassregelung
  • Schenkungssteuer
  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Erbschaftssteuer
  • Beleihung
  • Immobilienankauf und Immobilienverkauf
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Vermögensübersicht

Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Bereits eine informelle Bewertung kann beim An- oder Verkauf von Immobilien helfen, finanzielle Fehlentscheidungen zu umgehen. Nicht immer ist hierzu die Ausführung in Gutachtenform unabdingbar. Eine fundierte Bewertung kann ich Ihnen für einen solchen Fall ebenfalls zusichern. Gerne stehe ich Ihnen auch beratend zur Seite, wenn Sie eine Immobilie an- oder verkaufen wollen.

In einem unverbindlichen Gespräch können wir die effektivste und wirtschaftlichste Lösung Ihres Anliegens ausarbeiten.

Bei der Immobilienbewertung werden von mir die gültigen Gesetze und Verordnungen angewendet. Um den Marktwert (=Verkehrswert) festzustellen, ziehe ich neben den einschlägigen Kennzahlen und dem Datenmaterial der Landesämter für Statistik, die Marktdaten der zuständigen Gutachterausschüsse heran. Darüber hinaus wird, sofern erforderlich, eigene Markterhebung durchgeführt. Um die Lage und den objektspezifische Bauzustand, wie Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen an den baulichen Anlagen beurteilen und in die Wertermittlung einfließen zu lassen, ist ein Ortstermin erforderlich.

Zudem gehören auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und dergleichen zu meinen Leistungen.

Meine jahrelange Praxis als Bausachverständiger und meine Kenntnis des Immobilienmarktes gewährleisten Ihnen eine substantiierte, marktgerechte und tragfähige Bewertung. Die Überprüfung meiner Sachverständigengutachten, die regelmäßig durch die Industrie- und Handelskammer erfolgt, bietet Ihnen Gewähr, dass die Gutachten von hoher Qualität und formal richtig ausgeführt sind, was insbesondere bei Gerichten und Finanzbehörden entscheidend ist.

Ich bin als Gutachter vormerklich in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig:

In einem unverbindlichen Gespräch  können wir die effektivste und wirtschaftlichste Lösung ihres Anlieges ausarbeiten.