Immobilienbewertung Ulm

Sie suchen die Hilfe eines erfahrenen, vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliengutachters, um den Verkehrswert einer gewerblichen Immobilie oder einer privaten Immobilie im Stadtkreis Ulm und Umgebung feststellen zu lassen?

Im Folgenden bekommen Sie einen kurzen Überblick über mein Leistungsangebot.

Gemäß § 194 des Baugesetzbuches erstatte ich Verkehrswertgutachten für:

  • Nachlassregelung
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Erbschaftssteuer
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Schenkungssteuer
  • Scheidung
  • Vermögensübersicht
  • Beleihung

Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann Sachverständiger für Immobilienbewertung Ulm

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Um beim An- oder VerKauf einer Wohnung oder eines Hauses kostspielige Fehler zu vermeiden, kann schon eine Bewertung auf rein informeller Basis sehr hilfreich sein. Hierzu ist ein ausführliches, formelles Verkehrswertgutachten nicht unbedingt erforderlich. In jedem Fall ist eine fundierte Verkehrswertermittlung selbstverständlich. Gerne stehe ich Ihnen als Bausachverständiger und Architekt auch nur beratend zur Seite, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung an- oder verkaufen wollen.

Die einschlägigen Wertermittlungsverordnungen und gültigen Gesetze sind Grundlage für meine Immobilienbewertung. Zur marktgerechten Ermittlung des Wertes werden von mir, neben den einschlägigen Kennzahlen und dem Datenmaterial der Landesämter für Statistik, die von den zuständigen Gutachterausschüssen erhobenen Marktdaten herangezogen. Zu Vergleichszwecken führe ich des Weiteren gegebenenfalls eigene Markterhebungen durch.  Grundstückslage, Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen u-ä. an den baulichen Anlagen werden bei einem Ortstermin aufgenommen, da diese den Marktwert selbstverständlich beeinflussen.

Meine langjährige Tätigkeit als Immobilienbewerter und die damit erworbene, fundierte Kenntnis des Immobilienmarktes gewährleisten Ihnen eine marktgerechte und belastbare Wertermittlung der Liegenschaft. Die Qualität meiner Gutachten wird regelmäßig durch die Industrie- und Handelskammer überprüft. Insbesondere die formal korrekte Ausführung der Gutachten ist hierdurch gewährleistet, was für Gerichte und bei Behörden von Wichtigkeit ist.

Zudem gehört auch die Ermittlung des Barwertes von grundstücksgleichen Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen zu meinen Leistungen.

Gern können wir in einem gemeinsamen Gespräch erörtern, welche Art von Leistung zur Lösung für Ihr Anliegen am sinnvollsten und wirtschaftlichsten ist.

Mein regionaler Tätigkeitsschwerpunkt als Gutachter liegt in den folgenden Landkreisen und Stadtkreisen:

Gern können wir in einem gemeinsamen Gespräch erörtern, welche Art von Leistung zur Lösung für Ihre Anliegen am sinnvollsten und wirtschaftlichsten ist.