Immobilienbewertung im Landkreis Biberach
Für eine private oder auch eine Gewerbeimmobilie im Landkreis Biberach suchen Sie nach einem vereidigten, öffentlich bestellten Immobiliengutachter, um den Verkehrswert des Objektes zu bestimmen?
Im Folgenden erhalten Sie Sie einen Überblick über meine Leistungsangebot im Zusammenhang mit Bewertungsfällen im gewerblichen und privaten Bereich.
Gemäß § 194 Baugesetzbuch erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Scheidung
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Festellung der Vermögensverhältnisse
- Beleihung
- Immobilienankauf oder Immobilienverkauf
- Nachlassregelung
- Erbschaftssteuer
- Schenkungssteuer
- Entnahme aus Betriebsvermögen
Nehmen Sie Kontakt auf
Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Um beim Erwerb oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung kostspielige Fehler zu meiden, kann schon eine Wertermittlung auf rein informeller Basis sehr hilfreich sein. Nicht immer ist ein umfangreiches, formelles Verkehrswertgutachten zwingend notwendig. Auch in derartigen Fällen ist eine fundiertes Verkehrswertwertermittlung selbstverständlich. Als Architekt und Bausachverständiger stehe ich bei Bedarf zudem in beratender Rollezur Verfügung, wenn es um den An- oder Verkauf sowie mögliche Nutzungspotenziale geht.
Rufen Sie mich an, um in einem gemeinsamen Gespräch zu beraten, welches die sinnvollste und wirtschaftliche Lösung in Ihrem Fall darstellt.
Als Grundlage für die Immobilienbewertung werden die gültigen Vorschriften und Verordnungen angewendet. Neben einschlägigen Kennzahlen und Statistiken der Landesämter, werden von mir die von den lokalen Gutachterausschüssen erhobenen Marktdaten herangezogen. Um mir einen Eindruck von der Lagequalität und den objektspezifischen Bauzustand der Baulichkeiten machen zu können, wird von mir ein Besichtigungstermin durchgeführt. Denn Lagemerkmale und z.B. Reparaturanstau, Baumängel oder eventuelle Modernisierungen an den Baulichkeiten beeinflussen den Marktwert.
Auch die Feststellung des Barwerts von grundstücksgleichen Rechten und Lasten, wie zum Beispiel Wohnrecht, Erbaurecht, Nutzungsbeschränkungen, Geh- und Fahrtrecht, etc. gehören zu meinen Leistungen.
Meine langjährige Erfahrung als Bausachverständiger und meine mehrjährige Kenntnis des Grundstücksmarktes sowie die turnusmäßige Überprüfung meiner Gutachten durch die Industrie- und Handelskammer gewährleisten den Kunden eine fundierte, marktgerechte und belastbare Bewertung Ihrer Immobillien.
Ich bin als Sachverständiger hauptsächlich in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig: