Immobilienbewertung in Neu-Ulm
Für eine Gewerbe- oder eine Privatimmobilie im Landkreis Neu-Ulm suchen Sie nach einem qualifizierten, vereidigten Immobiliengutachter zur Bestimmung des Verkehrswerts?
Sie erhalten im Folgenden über meine Leistungen bei Bewertungsfällen im privaten und gewerblichen Bereich einen Überblick.
Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch für:
- Nachlassregelung
- Immobilienankauf oder Immobilienverkauf
- Vermögensübersicht
- Schenkungssteuer
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Scheidung
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Beleihung
Nehmen Sie Kontakt auf
Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Schon eine formlose Wertermittlung kann sowohl beim Erwerb als auch beim Verkauf einer Immobilie helfen finanzielle Fehlentscheidungen zu umgehen. Nicht immer ist ein umfassendes Wertgutachten nötig. Auch in einem solchen Fall ist eine fundierte Verkehrswertermittlung selbstverständlich. In meiner Funktion als Sachverständiger und Architekt bin auch gerne nur beratend bei Kauf oder Verkauf für Sie tätig.
Als Grundlage für die Bewertung werden die gültigen Gesetze und die Wertermittlungsverordnung angewendet. Zur marktgerechten Wertermittlung werden von mir, neben einschlägigen Tabellenwerken und den Daten der Landesämter für Statistik, die von den lokalen Gutachterausschüssen erhobenen Marktdaten herangezogen. Gegebenenfalls werden eigne Markterhebungen durchgeführt. Die Lagekriterien und der objektspezifische Bauzustand, wie Modernisierungen, Reparaturrückstau oder Baumängel an den Baulichkeiten, die wesentlichen Einfluss bei der Wertbestimmung einer Immobilie haben, werden bei einem Ortstermin aufgenommen.
Ich bin seit vielen Jahren als Immobilienbewerter in der Region tätig und verfüge deshalb über substantiierte Kenntnis des hießigen Grundstücksmarktes, womit ich Ihnen ein marktgerechte Bewertung der jeweiligen Liegenschaften zusichern kann. Die regelmäßigen Inspektion meiner Sachverständigengutachten durch die Industrie- und Handelskammer sind ein Garant für ihre Qualität und formale Richtigkeit, die bei Gericht und Behörde Voraussetzung für die Anerkennung des Gutachtens ist.
In meiner Rolle als Sachverständiger bin ich überwiegend in folgenden Land- und Stadtkreisen tätig:
Auch die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und ähnliches gehören zu meinen Leistungen.
Bei einem gemeinsamen Gespräch können wir gern die wirtschaftlichsten Optionen zur Finanzierung Ihrer Immobilie besprechen.