Immobilienbewertung im Ostalbkreis
Um den Verkehrswert einer Gewerbe- oder einer privaten Immobilie im Ostalbkreis zu erfahren, suchen Sie nach einem vereidigten, qualifizierten Immobiliengutachter.
Sie bekommen im Folgenden einen umfassenden Überblick über mein Serviceportfolio sowohl was den privaten als auch den gewerblichen Bereich angeht.
Gemäß § 194 Baugesetzbuch erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Erbschaftssteuer
- Beleihung
- Schenkungssteuer
- Vermögensübersicht
- Scheidung
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Nachlassregelung
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
Nehmen Sie Kontakt auf
Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Eine Immobilienwertermittlung, die nicht notwendigerweise in Form eines Gutachtens erstellt sein muss, kann Ihnen dabei helfen, wirtschaftliche Fehlentscheidungen zu vermeiden, wenn Sie vor dem Ankauf oder Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses stehen. Nicht immer ist ein umfangreiches Verkehrswertgutachten erforderlich. Auch in solchen Fällen ist eine fundierte Verkehrswertermittlung selbstverständlich. Wenn Sie eine Immobilie an- oder verkaufen wollen, stehe ich Ihnen in meiner Eigenschaft als Architekt und Sachverständiger gerne auch nur beratend zur Seite.
Rufen Sie mich unverbindlich an, um in einem Gespräch zu erörtern, welche Art von DIenstleistung für Ihren Fall angemessen und kostengünstig ist.
Die einschlägigen Wertermittlungsverordnungen und gültigen Vorschriften sind Grundlage für meine Bewertung der Immobilien. Neben den einschlägigen Tabellenwerken und dem Datenmaterial der Statistischen Landesämter ziehe ich die Marktdaten des örtlichen Gutachterausschusses für die Bewertung heran. Bei einem Ortstermin werden von mir die Lage und der objektspezifische Bauzustand, wie Modernisierungen, Reparaturrückstau oder Baumängel aufgenommen, denn diese Faktoren beeinflussen selbstverständlich den Markwert (=Verkehrswert).
Ich bin seit vielen Jahren als Baugutachter beschäftigt und verfüge dementsprechend über fundierte Kenntnis des Immobilienmarktes. Auf Grund der regelmäßigen Kontrollen meiner Gutachten durch die Industrie- und Handelskammer können Sie versichert sein, dass meine Gutachten höchsten Standard erfüllen und bei Gericht und Behörden im gesamten Bundesgebiet anerkannt werden.
Ich bin als Sachverständiger vormerklich in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig: