Immobilienbewertung im Landkreis Günzburg

Um den Verkehrswert einer Privat- oder Gewerbeimmobilie im Landkreis Günzburg zu bestimmen, suchen Sie nach einem öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter.

Sie erhalten nachfolgend einen einen Überblick über meine Leistungen bei Bewertungsfällen im privaten und gewerblichen Bereich.

Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch für:

  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Vermögensübersicht
  • Scheidung
  • Schenkungssteuer
  • Beleihung
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Erbschaftssteuer
  • Nachlassregelung

Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Wenn Sie sich beim An- oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung vor möglichen Kostenfallen schützen wollen, kann eine Wertermittlung, die dabei nicht notwendigerweise in Form eines Gutachtens erfolgen muss, Ihnen  helfen, finanzielle Fehlentscheidungen zu vermeiden. Ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten ist nicht immer nötig. Eine fundierte Verkehrswertermittlung versteht sich auch in einem solchen Fall von selbst. In meiner Eigenschaft als Architekt und Sachverständiger bin ich Ihnen auch gerne beratend beim An- und Verkauf einer Liegenschaft hilfreich.

Als Gutachtengrundlage werden für die Immobilienbewertung die gültigen Vorschriften und Verordnungen angewendet. Zur marktgerechten Wertermittlung werden von mir, neben einschlägigen Tabellenwerken und Statistiken der Statistikämter, die vom zuständigen Gutachterauschuss erhobenen Marktdaten herangezogen. Bei Bedarf führe ich zudem eigene Marktrecherchen durch. Zur Bestimmung der Lagequalität sowie zur Feststellung eines möglichen Reparaturrückstaus, von Baumängeln oder Modernisierungen an den baulichen Anlagen, die den Marktwert beeinflussen, ist ein Termin vor Ort zu vereinbaren.

Mit meiner langjährigen Praxis als Immobilienbewerter im schwäbischen Raum und die damit gewonnene Kenntnis des hießigen Immobilienmarktes kann ich Ihnen eine marktgerechte und belastbare Bewertung Ihrer Liegenschaft versichern. Die regelmäßige Prüfung meiner Gutachten durch die Industrie- und Handelskammer bietet Ihnen Gewähr, dass sie den Anforderungen gerecht werden, wie sie insbesondere von Gerichten und Finanzbehörden gefordert werden.

Als Sachverständiger bin ich überwiegend in folgenden Land- und Stadtkreisen tätig:

Die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen gehört ebenfalls zu meinem Dienstleistungsangebot.

Gern können wir gemeinsam besprechen, welche Art von Leistung zur Lösung für Ihre Anliegen am passendsten und wirtschaftlichsten ist.