Immobilienbewertung in Bopfingen im Ostalbkreis

Für eine gewerbliche Immobilie oder eine private Immobilie in Bopfingen brauchen Sie zur Feststellung des Verkehrswerts ein Immobiliengutachten ?

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über mein Leistungsangebot als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung.

Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB für:

  • Vermögensübersicht
  • Scheidung
  • Nachlassregelung
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Beleihung
  • Schenkungssteuer
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Erbschaftssteuer
  • Entnahme aus Betriebsvermögen

Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Schon eine formlose Expertise kann beim Ankauf oder Verkauf einer Immobilie behilflich sein finanzielle Fehlentscheidungen zu vermeiden. Nicht immer ist hierzu ein umfangreiches, formal vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich. Eine gewissenhafte Beurteilung und Wertermittlung kann ich Ihnen auch in einem solchen Fall zusichern.
Bei Bedarf stehe ich Ihnen als Architekt und Sachverständiger auch gerne nur beratend zur Seite, wenn es um den An- oder Verkauf einer Wohnung, eines Hauses oder einer Gewerbeimmobilie geht.

Gerne können wir gemeinsam besprechen, welche Art von Leistung zur Lösung für Ihr Anliegen am geeignetesten und wirtschaftlichsten ist.

Die gültigen Gesetze und einschlägigen Wertermittlungsverordnungen sind Grundlage meiner Immobilienbewertung. Neben den einschlägigen Kennzahlen und dem Datenmaterial der Statistikämter, werden von mir die vom örtlichen Gutachterausschuss erhobenen Marktdaten für die Wertermittlung herangezogen. Um den objektspezifischen Bauzustand bezüglich Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen und dergleichen zu erfassen und die Lagequalität beurteilen zu können, wird von mir ein Ortstermin durchgeführt.

Auch die Ermittlung des Barwerts von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und dergleichen gehört zu meinem Serviceangebot, da diese so genannten grundstücksgleichen Rechte den Marktwert (=Verkehrswert) beeinflussen.

Meine gute Kenntnis des Grundstücksmarktes und meine jahrelange Praxis als Bausachverständiger gewährleisten den Kunden eine fundierte, marktgerechte und belastbare Bewertung der Immobilen – ebenso die turnusmäßige Kontrolle der IHK.

Ich bin als Sachverständiger überwiegend in nachfolgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig: