Immobilienbewertung in Mindelheim im Landkreis Unterallgäu

Sie benötigen für eine gewerbliche Immobilie oder eine private Immobilie in Mindelheim eine Immobilienbewertung eines fachkundigen, vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliengutachters.

Sowohl was den gewerblichen als auch den privaten Bereich angeht, bekommen Sie nachfolgend einen umfassenden Überblick über mein Leistungsangebot.

Gemäß § 194 Baugesetzbuch erstatte ich Verkehrswertgutachten für:

  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Schenkungssteuer
  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Erbschaftssteuer
  • Beleihung
  • Scheidung
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Nachlassregelung
  • Vermögensübersicht

Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Schon eine informelle Wertfeststellung kann beim Wohnungs- oder Hauskauf für das Vermeiden finanzieller Fehlentscheidungen hilfreich sein. Nicht immer ist ein umfangreiches Wertgutachten zwingend. Eine gewissenhafte Verkehrswertermittlung ist auch in besagten en Fällen garantiert. Auch wenn Sie eine Liegenschaft verkaufen wollen, stehe ich Ihnen natürlich beratend zur Seite.

Die gültigen Gesetze und Verordnungen sind Bewertungsgrundlage meiner Immobilienbewertung. Neben einschlägigen Tabellenwerken und dem Datenmaterial der Landesämter, werden von mir die von den regionalen Gutachterausschüssen erhobenen Marktdaten herangezogen. Ebenso werden eigene Marktrecherchen durchgeführt, die Lage und der objektspezifische Bauzustand, wie Modernisierungen, Reparaturrückstau oder Baumängel an den baulichen Anlagen berücksichtigt.

Ich bin seit vielen Jahren als Baugutachter tätig und verfüge dementsprechend über substantiierte Kenntnis des Grundstücksmarktes. Auf Grund der regelmäßigen Kontrollen meiner Gutachten durch die IHK ist eine marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilien zusätzlich immer gewährleistet.

Zudem gehören auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen zu meinen Leistungen.

Gerne können wir in einem gemeinsamen Gespräch bereden, welche Art von Dienstleistung zur Lösung für Ihre Anliegen am sinnvollsten und wirtschaftlichsten ist.

Als Sachverständiger bin ich vormerklich in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig: