Immobilienbewertung in Geislingen im Landkreis Göppingen
Sie benötigen für eine Gewerbeimmobilie oder eine Privatimmobilie in Geislingen ein Immobiliengutachten eines vereidigten, sachkundigen, öffentlich bestellten Immobiliengutachters zur Feststellung des Verkehrswerts.
Im Folgenden erhalten Sie bei Bewertungsfällen im gewerblichen und privaten Bereich einen Überblick über meine Leistungen.
Gemäß § 194 Baugesetzbuch erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Immobilienankauf und Immobilienverkauf
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Beleihung
- Nachlassregelung
- Schenkungssteuer
- Erbschaftssteuer
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Feststellung der Vermögensverhältnisse
- Scheidung
Nehmen Sie Kontakt auf
Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Schon eine Bewertung auf rein informeller Basis kann kann sehr hilfreich sein, um beim Kauf oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung kostspielige Fehler zu vermeiden. Nicht immer ist ein umfassendes Verkehrswertgutachten unabdingbar. Auch in solchen Fällen ist eine fundierte Verkehrswertermittlung selbstverständlich. Gerne stehe ich Ihnen als Architekt und Sachverständiger auch nur beratend zur Seite, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung an- oder verkaufen wollen.
Grundlage meiner Gutachten sind die einschlägigen Vorschriften und die Wertermittlungsverordnung. Neben Tabellenwerken und dem Datenmaterial der Landesämter für Statistik, werden von mir die vom lokalen Gutachterausschuss erhobenen Marktdaten herangezogen. Ein Ortstermin ist notwendig, um die Lage und den objektspezifischen Bauzustand (Baumängel, Instandhaltungs-, Modernisierungsrückstau, Modernisierungen u. dgl.) erfassen zu können. Diese wertrelevanten Faktoren fließen ebenfalls in die Wertermittlung ein.
Meine langjährige Praxis als Immobilienbewerter und meine damit erworbene Kenntnis des Grundstücksmarktes garantieren meinem Kunden eine substantiierte, marktgerechte und belastbare Bewertung seiner Immobillien. Turnusmäßige Kontrollen meiner Gutachten durch die IHK gewährleisten ihre hohe Qualität und bieten Gewähr, dass sie den formalen Anforderung, die insbesondere von Finanzbehörden und Gerichten gestellt werden, entsprechen.
Außerdem gehören auch die Bewertung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen, Wege- und Fahrtrecht usw. zu meinen Leistungen.
In einem perönlichen Gespräch können wir gemeinsam unverbindlich erörtern, welche Leistung für Ihren Fall angemessen und am wirtschaftlkichsten zu realisieren ist.
In meiner Rolle als Sachverständiger bin ich vormerklich in nachfolgenden Land- und Stadtkreisen tätig: