Immobilienbewertung in Giengen im Landkreis Heidenheim

Sie möchten den Verkehrswert einer Immobilie feststellen lassen und benötigen hierzu die Hilfe eines vereidigten, sachkundigen und öffentlich bestellten Immobiliengutachters?

Sie erhalten im Folgenden über meine Leistungen im Zusammenhang mit Bewertungsfällen im gewerblichen und privaten Bereich einen kurzen Überblick.

Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches für:

  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Nachlassregelung
  • Schenkungssteuer
  • Scheidung
  • Vermögensübersicht
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Beleihung

Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Um beim Erwerb oder beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung kostspielige Fehler zu vermeiden, kann schon eine Ermittlung des Wertes auf rein informeller Basis sehr hilfreich sein. Ein Gutachten in aller Ausführlichkeit ist nicht immer nötig. Eine solide und treffende Verkehrswertermittlung kann ich Ihnen auch für einen solchen Fall zusagen. Wenn Sie eine Immobilie ver- oder ankaufen wollen, stehe ich Ihnen gerne auch nur beratend zur Seite.

Welche Lösung für Ihr Anliegen die vorteilhafteste und wirtschftalichste ist, können wir in einem persönlichen Gespräch beraten.

Die gültigen Vorschriften und Verordnungen sind Bewertungsgrundlage meiner Immobilienbewertung. Zur marktgerechten Ermittlung des Wertes werden von mir, neben einschlägigen Tabellenwerken und den Daten der Landesstatstiken, die von dem lokalen Gutachterausschuss erhobenen Marktdaten herangezogen. Eigene Marktrecherchenergänzen gegebenenfalls die Datengrundlagen. Um den objektspezifischen Bauzustand erfassen und in die Bewertung einbeziehen zu können, wie z. B. Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen und die Lagequalität der Liegenschaft bestimmen zu können, ist ein Ortstermin anzuberaumen .

Ich verfüge aufgrund meiner jahrelangen Betätigung als Baugutachter im schwäbischen Raum über fundierte Kenntnis des hießigen Grundstücksmarktes und kann Ihnen eine marktgerechte Bewerung Ihrer Immobilien zusagen. Regelmäßige Inspektion meiner Gutachten durch die IHK sind Gewähr dafür, dass sie insbesondere den Ansprüchen der Gerichteu und  Finanzbehörden gerecht werden.

Ich bin als Sachverständiger überwiegend in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig:

Ansonsten gehören auch die Wertermittlung von grundstücksgleichen Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen u. dgl. zu meinen Leistungen.

In einem gemeinsamen Gespräch können wir besprechen, welche Art von Leistung zur Lösung für Ihre Anliegen am passendsten und wirtschaftlichsten ist.