Immobilenberwertung in Weißenhorn im Landkreis Neu-Ulm
Für eine private Immobilie oder eine Gewerbeimmobilie in Weißenhorn brauchen Sie eine Immobilienbewertung eines sachverständigen, vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliengutachters zur Feststellung des Verkehrswerts.
Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick über mein Serviceportfolio.
Gemäß § 194 des Baugesetzbuches erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Scheidung
- Vermögensübersicht
- Schenkungssteuer
- Erbschaftssteuer
- Nachlassregelung
- Beleihung
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Erbschaftsauseinandersetzung
Nehmen Sie Kontakt auf
Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Um beim Erwerb oder den Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses kostspieligen Fehlern aus den Weg zu gehen, kann bereis eine Bewertung auf rein informeller Basis sehr hilfreich sein. Ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten ist nicht immer erforderlich. Natürlich ist auch in solchen Fällen meine Wertermittlung fundiert und korrekt. Gerne stehe ich Ihnen in meiner Eigenschaft als Architekt und Bausachverständiger auch nur beratend zur Seite, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen.
Die gültigen Gesetze und einschlägigen Wertermittlungsverordnungen sind Grundlage für meine Bewertung der Immobilien. Um den Verkehrswert zu ermitteln, ziehe ich neben den einschlägigen Tabellenwerken und Statistiken der Landesämter, die Marktdaten des zuständigen Gutachterausschusses heran. Um die Lagequalität und den objektspezifischen Bauzustand, wie Instandhaltungsrückstau, Baumängel oder Modernisierungen zu erfassen und bei der Wertfestsetzung einfließen zu lassen, ist ein Ortstermin anzusetzten.
Ich bin seit vielen Jahren in der Wertermittlung von Immobilien tätig und verfüge dementsprechend über substantiierte Kenntnis des Immobilienmarktes, weshalb ich Ihnen eine zutreffende und belastbare Bewertung Ihrer Immobilie zusichern kann. Wegen der regelmäßigen Kontrollen meiner Gutachten durch die IHK entsprechen sie in ihrer Güte und formal den Anforderungen, die von Gerichten und Behörden gestellt werden.
Mein lokaler Tätigkeitsfokus als Sachverständiger liegt in den folgenden Landkreisen und Stadtkreisen:
Auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und ähnliches gehören zu meinen Leistungen.
Gern können wir in einem gemeinsamen Gespräch erörtern, welche Art von Dienstleistung zur Lösung für Ihre Anliegen am geeignetesten und wirtschaftlichsten ist.