Immobilienbewertung in Steinheim im Landkreis Heidenheim
Sie brauchen für eine Privatimmobilie oder auch eine gewerbliche Immobilie in Steinheim zur Feststellung des Verkehrswerts ein Immobiliengutachten eines professionellen, vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliengutachters.
Sie erhalten nachfolgend über meine Leistungen im Zusammenhang mit Bewertungsfällen im privaten und gewerblichen Bereich einen Überblick.
Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches für:
- Immobilienerwerb oder Immobilienverkauf
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Beleihung
- Schenkungssteuer
- Scheidung
- Nachlassregelung
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Vermögensübersicht
Nehmen Sie Kontakt auf
Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Wenn Sie sich beim Ankauf oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses vor eventuellen Kostenfallen schützen wollen, kann eine Wertfeststellung, die dabei nicht notwendigerweise in Form eines Gutachtens erfolgen muss, dabei förderlich sein, sich finanziellen Fehlentscheidungen gegenüber abzusichern. Ein umfassendes Wertgutachten ist hierbei nicht zwingend notwendig. Auch in solchen Fällen ist eine fundierte Verkehrswertermittlung selbstverständlich. Auch in beratender Rolle stehe ich Ihnen als Sachverständiger gerne zur Seite, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder veräußern wollen.
Als Bewertungsgrundlage werden die gültigen Vorschriften und Verordnungen angewendet. Außerdem ziehe ich neben den einschlägigen Kennzahlen und Statistiken der Landesämter die Marktdaten der lokalen Gutachterausschüsse heran. Um den objektspezifischen Bauzustand wie zum Beispiel Reparaturrückstau, Baumängeln oder Renovierungen berücksichtigen zu können, ist ein Ortstermin am Objekt erforderlich.
Ich bin seit vielen Jahren als Baugutachter aktiv und verfüge dementsprechend über substantiierte Kenntnis des Immobilienmarktes, was ein Höchstmaß an marktgerechter Bewertung Ihrer Immobilie garantiert. Die regelmäßigen Kontrollen meiner Sachverständigengutachten durch die Industrie- und Handelskammer sind ein Garant für ihre Qualität und bieten Gwähr, dass sie den formalen Anforderungen entsprechen, die z.B. Gerichte und Finanzbehörden an Gutachten stellen.
Als Gutachter bin ich vornehmlich in folgenden Land- und Stadtkreisen tätig:
Auch die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und dergleichen gehören zu meinen Dienstleistungen.
Bei einem gemeinsamen Gespräch können wir gerne die wirtschaftlichsten Optionen zur Finanzierung Ihrer Immobilie besprechen.