Immobilienbewertung in Herbrechtingen im Landkreis Heidenheim

Sie brauchen für eine Privatimmobilie oder auch eine gewerbliche Immobilie in Herbrechtingen ein Immobiliengutachten eines sachkundigen, vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliengutachters zur Feststellung des Verkehrswerts.

Im Folgenden können Sie sich einen detaillierten Überblick über meine Leistungen bzgl. unterschiedlichster Bewertungsfälle verschaffen. Ich bin sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich tätig.

Gemäß § 194 BauGB erstatte ich Verkehrswertgutachten für:

  • Schenkungssteuer
  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Beleihung
  • Scheidung
  • Vermögensübersicht
  • Nachlassregelung
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Erbschaftssteuer

Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Um beim Erwerb oder bei Veräußerung eines Hauses oder einer Wohnung kostspielige Fehler zu meiden, kann schon eine formlose Wertermittlung hilfreich sein. Ein umfangreiches Wertgutachten ist nicht immer erforderlich. Auch in diesen Fällen garantiere ich Ihnen eine fundierte und gewissenhafte Verkehrswertermittlung . Beim An- oder Verkauf einer Immobilie kann ich Ihnen auf Wunsch auch nur in beratender Rolle als Gutachter zur Seite stehen.

Die Vorschriften und einschlägigen Wertermittlungsverordnungen sind Grundlage für meine Immobilienbewertung. Ich ziehe neben den einschlägigen Kennzahlen und Statistiken der entsprechenden Landesämter die Marktdaten des örtlichen Gutachterausschusses heran, um den Wert einer Immobilie marktgerecht zu bestimmen . Gegebenenfalls führe ich zusätzlich eigene Marktrecherchen durch. Bei einem Ortstermin werden Grundstückslage und an den Gebäudeanlagen Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen und dergleichen aufgenommen und bei der Bewertung berücksichtigt.

Ich bin seit vielen Jahren als Bewerter im Schwäbischen Raum beschäftigt und verfüge darum über umfassende Kenntnis des hießigen Immobilienmarktes. Eine zutreffende Bewertung der Immobile kann ich Ihnen deshalb zusichern. Regelmäßige Kontrollen meiner Sachverständigengutachten durch die Industrie- und Handelskammer garantieren ihre Qualität und korrekte Form, was besonders bei Gericht und Behörde von Wichtigkeit ist.

Mein regionaler Tätigkeitsfokus als Sachverständiger liegt in den folgenden Land- und Stadtkreisen:

Auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen gehört zu meinem Dienstleistungsangebot.

Bei einem gemeinsamen Gespräch können wir natürlich die wirtschaftlichsten Optionen zur Finanzierung Ihrer Immobilie besprechen.