Immobilienbewertung in Laupheim im Landkreis Biberach

Für eine Privatimmobilie oder eine gewerbliche Immobilie in Laupheim benötigen Sie zur Feststellung des Verkehrswerts ein Immobiliengutachten eines öffentlich bestellten, sachverständigen und vereidigten Immobiliengutachters.

Sie erhalten nachfolgend einen umfassenden Überblick über meine Dienstleistungen bei Bewertungsfällen im privaten und gewerblichen Bereich.

Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch für:

  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Scheidung
  • Immobilienankauf oder Immobilienverkauf
  • Schenkungssteuer
  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Beleihung
  • Nachlassregelung
  • Vermögensübersicht
  • Erbschaftssteuer

Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Um beim Erwerb oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung kostspielige Fehler zu vermeiden, kann schon eine Wertermittlung auf rein informeller Basis sehr hilfreich sein. Ein ausführliches Verkehrswertgutachten ist hierfür nicht unbedingt erforderlich. Eine präzise Verkehrswertermittlung ist auch in besagten Fällen garantiert. In meiner Funktion als Gutachter und Architekt bin ich Ihnen auch gerne beim An- oder Verkauf einer Immobilie lediglich beratend behilflich.

Rufen Sie mich unverbindlich an, um in einem gemeinsamen Gespräch den für Ihren Fall optimalsten und wirtschftalichsten Lösungsweg zu finden.

Die gültigen Gesetze und Verordnungen werden als Bewertungsgrundlage der Immobilienbewertung angewendet. Um alle Werte entsprechend bestimmen zu können, ziehe ich neben den einschlägigen Kennzahlen und den Daten der Landesämter die Marktdaten der lokalen Gutachterausschüssen an. Außerdem wird eigene Marktforschung durchgeführt, die Lage und der objektspezifische Bauzustand, wie Modernisierungen, Reparaturrückstau oder Baumängel an den baulichen Anlagen berücksichtigt.

Auch die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und dergleichen gehören zu meinen Leistungen.

Meine gute Kenntnis des Immobilienmarktes und meine langjährige Praxis als Bausachverständiger gewährleisten Ihnen eine fundierte, marktgerechte und belastbare Bewertung Ihrer Immobilen – ebenso die regelmäßige Überprüfung der IHK.

In meiner Rolle als Gutachter bin ich hauptsächlich in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig: