Immobilienbewertung in Schwäbisch Gmünd im Ostalbkreis
Für eine private Immobilie oder eine Gewerbeimmobilie in Schwäbisch Gmünd benötigen Sie ein Immobiliengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten, sachverständigen Immobiliengutachters zur Feststellung des Verkehrswerts.
Ich bin sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich tätig – verschaffen Sie sich im Folgenden einen Überblick über meine Leistungen bezüglich verschiedenster Bewertungsfälle.
Gemäß § 194 BauGB erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Scheidung
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Nachlassregelung
- Beleihung
- Erbschaftssteuer
- Immobilienankauf oder Immobilienverkauf
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Schenkungssteuer
- Vermögensübersicht
Nehmen Sie Kontakt auf
Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Wenn Sie sich vor dem Kauf oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses befinden, kann eine Wertexpertise helfen, finanzielle Fehlentscheidungen zu umgehen. Hierzu ist ein umfangreiches, formelles Gutachten nicht unbedingt notwendig. Auch in derartigen Fällen führe ich natürlich eine fundierte und überprüfbare Verkehrswertermittlung durch. Als Architekt und Gutachter stehe ich Ihnen beim Verkauf oder Ankauf einer Liegenschaft mit meinem Fachwissen auch gerne nur beratend zur Seite.
Die rechtskräftigen Gesetze und Verordnungen sind Bewertungsgrundlage meiner Immobilienbewertungen. Zur marktgerechten Ermittlung des Wertes werden von mir, neben den einschlägigen Tabellenwerken und den Daten der Landesstatistikämter, die vom örtlichen Gutachterausschuss erhobenen Marktdaten verwendet. Um den objektspezifischen Bauzustand bestimmen zu können, wie z.B. Reparaturrückstau, Baumängel oder durchgeführte Modernisierungen und die Lage beurteilen zu können, wird von mir ein Besichtigungstermin durchgeführt, dessen Feststellungen in die Bewertung eingehen.
Auch Rechte und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und ähnliches beeinflussen den Wert einer Immobilie und werden von mir, sofern erforderlich, bei der Feststellung des Immobilienwertes berücksichtigt.
Ich bin seit vielen Jahren als Bewerter tätig und verfüge deshalb übeber substantiierte Kenntnis des Immobilienmarktes und kann Ihnen eine marktgerechte Immobilienbewertung zusichern. Darüber hinaus bieten die regelmäßigen Überprüfungen meiner Gutachten Gewähr dafür, dass die Gutachten den formalen Anforderungen und den Qualitätsstandards insbesondere der Justiz- und Finanzbehörden genügen.
In folgenden Landkreisen und Stadtkreisen bin ich überwiegend tätig: