Immobilienbewertung in Altenstadt im Landkreis Neu-Ulm

Um den Verkehrswert einer Gewerbe- oder einer privaten Immobilie in Altenstadt zu bestimmen, suchen Sie nach einem qualifizierten, vereidigten Immobiliengutachter.

Sowohl was den privaten als auch den gewerblichen Breich angeht, bekommen Sie nachfolgend einen umfassenden Überblick über mein Leistungsangebot.

Gemäß § 194 des Baugesetzbuches erstatte ich Verkehrswertgutachten für:

  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Nachlassregelung
  • Vermögensübersicht
  • Schenkungssteuer
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Immobilienankauf oder Immobilienverkauf
  • Beleihung
  • Erbschaftssteuer
  • Scheidung

Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Um beim Erwerb oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung kostspielige Fehler zu meiden, kann schon eine Wertermittlung auf rein informeller Basis sehr hilfreich sein. Ein ausführliches Wertgutachten ist nicht immer erforderlich. Auch in einem solchen Fall garantiere ich ihnen eine präzise Verkehrswertermittlung. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch nur beratend zur Seite, wenn Sie eine Liegenschaft erwerben oder verkaufen wollen.

Die rechtskräftigen Gesetze und Verordnungen sind Bewertungsgrundlage meiner Immobilienbewertung. Neben einschlägigen Tabellenwerken und Statistiken der Landesämter, werden von mir die von den örtlichen Gutachterausschüssen erhobenen Marktdaten herangezogen. Neben eigenen Marktrecherchen fließen, die Lage und der objektspezifische Bauzustand, wie Reparaturrückstau, Baumängel oder Renovierungen und dgl. an den baulichen Anlagen in die Wertermittlung ein.

Meine mehrjährige Praxis als Immobilienbewerter und die damit erlangte Kenntnis des Grundstücksmarktes garantieren Ihnen eine fundierte, marktgerechte und belastbare Bewertung Ihrer Immobilen. Wegen der regelmäßigen Prüfung meiner Gutachten durch die Industrie- und Handelskammer können Sie Gewissheit haben, dass die Gutachten den Anforderungen von Gerichten und Finanzbehörden genügen.

Mein örtlicher Tätigkeitsfokus als Sachverständiger liegt in den nachfolgenden Land- und Stadtkreisen:

Auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen gehört zu meinem Dienstleistungsangebot.

Bei einem gemeinsamen Gespräch können wir gern die wirtschaftlichsten Optionen zur Finanzierung Ihrer Immobilie besprechen.