Langenau

Immobilienbewertung in Langenau im Alb-Donau-Kreis

Sie benötigen für eine private Immobilie oder eine Gewerbeimmobilie in Langenau ein Immobiliengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten, professionellen Immobiliengutachters zur Feststellung des Verkehrswerts.

Ich bin sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich tätig – verschaffen Sie sich im Nachfolgenden einen Überblick über meine Dienstleistungen bezüglich verschiedenster Bewertungsfälle.

Gemäß § 194 Baugesetzbuch erstatte ich Verkehrswertgutachten für:

  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Vermögensübersicht
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Beleihung
  • Schenkungssteuer
  • Scheidung
  • Nachlassregelung
  • Erbschaftssteuer

Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann – Immobilienbewertung Alb-Donau-Kreis

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Eine Verkehrswertermittlung, die nicht notwendigerweise in Form eines Gutachtens erstellt sein muss,  kann dabei helfen, finanzielle Fehlentscheidungen zu treffen, wenn Sie sich vor dem Erwerb oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses befinden. Nicht immer ist ein umfangreiches Wertgutachten zwingend erforderlich. Eine gewissenhafte Verkehrswertermittlung kann ich Ihnen in jedem Fall zusagen. In meiner Eigenschaft als Architekt und Gutachter bin ich Ihnen auch gerne beim An- oder Verkauf einer Liegenschaft nur beratend behilflich.

Die gültigen Vorschriften und Verordnungen werden als Bewertungsgrundlage meiner Immobilienbewertung angewendet. Ich ziehe neben den einschlägigen Kennzahlen und den Daten der Statistikämter die Marktdaten der örtlichen Gutachterausschüsse heran, um den Wert marktgerecht zu ermitteln. Ein Besichtigungstermin ist erforderlich, um die Lage und den objektspezifischen Bauzustand, wie Modernisierungen, Reparaturrückstau oder Baumängel bei der Bewertung berücksichtigen zu können.

Auch die Bewertungen von Rechten und Lasten an Grundtsücken, wie Wohnrecht, Nießbrauchrecht, Wegerecht, Fahrtrecht und dergleichen werden von mir durchgeführt.

Ich verfüge aufgrund meiner jahrelangen Betätigung als Immobilienbewerter über fundierte Kenntnis des Grundstücksmarktes und kann Ihnen deshalb eine marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilien versichern. Meine Gutachten werden regelmäßig durch die Industrie- und Handelskammer überprüft und erfüllen deshalb höchsten Standard und die Anforderungen der Behörden und Gerichte an ihre formale Ausführung.

Ich bin als Sachverständiger hauptsächlich in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig:


Blaubeuren

Immobilienbewertung in Blaubeuren im Alb-Donau-Kreis

Sie benötigen für eine private Immobilie oder auch eine gewerbliche Immobilie in Blaubeuren zur Feststellung des Verkehrswerts eine Immobilienbewertung eines vereidigten, sachverständigen und öffentlich bestellten Immobiliengutachters.

Im Folgenden bekommen Sie einen umfassenden Überblick über mein Serviceportfolio sow, das ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung sowohl im gewerblichen als auch den privaten Bereich anbiete.

Gemäß § 194 des Baugesetzbuches erstatte ich Verkehrswertgutachten für:

  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Schenkungssteuer
  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Vermögensübersicht
  • Beleihung
  • Scheidung
  • Nachlasssteuer
  • Nachlassregelung

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Wolfgang Eichelmann – Immobilienbewertung Alb-Donau-Kreis

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Um beim Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses kostspielige Fehler zu meiden, kann schon eine Wertermittlung auf rein informeller Basis sehr hilfreich sein. Nicht immer ist hierfür ein vollständiges, formelles Verkehrswertgutachten erforderlich. Auch in solchen Fällen ist eine fundierte Bewertung selbstverständlich. Beim Ver- oder Ankauf einer Liegenschaft bin ich Ihnen in meiner Funktion als Architekt und Sachverständiger auch gerne nur als Berater behilflich.

Gerne können wir in einem gemeinsamen Gespräch besprechen, welche Art von Leistung zur Lösung für Ihr Anliegen am passendsten und wirtschaftlichsten ist.

Als Grundlage werden für die Immobilienbewertung die rechtskräftigen Vorschriften und Verordnungen angewendet. Zur Bewertung bediene ich mich der einschlägigen Tabellenwerke und der Daten der Landesämter für Statistik sowie der Marktdaten des örtlichen Gutachterausschusses. Gegebenenfalls werden eigene Marktrecherchen durchgeführt. Um die Lage und den objektspezifischen Bauzustand, wie Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen an den Baulichkeiten bei der Wertermittlung berücksichtigen zu können, wird von mir ein Besictigungstermin durchgeführt.

Meine jahrelange Kenntnis des Immobilienmarktes, die ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Immobilienbewerter erworben habe und meine lange Praxis als Architekt gewährleisten meinen Kunden eine substantiierte, marktgerechte und leistungsfähige Bewertung der jeweiligen Immobillie. Auch die regelmäßigen Kontrollen meiner Verkehrswertgutachten durch die Industrie- und Handelskammer sind Garant für die Qualität meiner Gutachten und ihrer formalen Richtigkeit , was besonders bei Behörden und Gericht von Bedeutung ist.

Auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und dergleichen gehören zu meinen Dienstleistungen.

Als Sachverständiger bin ich vormerklich in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig:


Alb-Donau-Kreis

Immobilienbewertung Alb-Donau-Kreis

Für eine private  oder gewerbliche Immobilie im Alb-Donau-Kreis suchen Sie zwecks Immobilienbewertung einen öffentlich bestellten und vereidigten, professionellen Immobiliengutachter zur Feststellung des Verkehrswerts.

Im Folgenden können Sie sich einen vollständigen Überblick über meine Leistungen bezüglich unterschiedlichster Bewertungsfälle verschaffen – ich bin sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich tätig.

Gemäß § 194 des Baugesetzbuches erstatte ich Verkehrswertgutachten für:

  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Schenkungssteuer
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Scheidung
  • Erbschaftssteuer
  • Beleihung
  • Vermögensübersicht
  • Nachlassregelung

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Wolfgang Eichelmann – Immobilienbewertung Alb-Donau-Kreis

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Bereits eine formlose Feststellung des Marktwertes kann beim Hauskauf oder Hausverkauf hilfreich sein, finanzielle Fehlentscheidungen zu vermeiden. Nicht immer ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten notwendig. Eine gewissenhafte Wertermittlung ist auch in diesen Fällen garantiert. Gerne stehe ich Ihnen als Gutachter auch nur beratend zur Seite, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung an- oder verkaufen wollen.

Rufen Sie mich an, um zu besprechen, welche  Leistung für Ihren Fall angemessen und wirtschaftlich ist.

Die rechtskräftigen Vorschriften und Verordnungen sind Grundlage meiner Immobilienbewertungen. Neben einschlägigen Tabellenwerken und Daten der Landesämter für Statistik, werden von mir die von den lokalen Gutachterausschüssen erhobenen Marktdaten zur Bewertung herangezogen. Wenn sinnvoll, erhebe ich zusätzlich eigene Marktdaten am Immobilienmarkt. Vor Ort werden die Lage und Baumängel, Modernisierungen oder Reparaturrückstau usw. an den baulichen Anlagen aufgenommen, da durch diese Faktoren der Marktwert beeinflusst wird.

Ich verfüge aufgrund meiner jahrelangen Betätigung als Immobiliengutachter über fundiertes Wissen des Immobilienmarktes, wodurch eine marktgerechte Bewertung der Immobilie gewährleistet ist. Die regelmäßigen Kontrollen meiner Gutachten durch die Industrie- und Handelskammer stellen ihre Güte sowie formale Richtigkeit sicher, was insbesondere bei Gericht und bei der Finanzbehörde von großer Wichtigkeit ist.

Auch die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen gehört zu meinem Dienstleistungsangebot.

In meiner Rolle als Sachverständiger bin ich schwerpunktmäßig in folgenden Land- und Stadtkreisen tätig:


Burgau

Immobilienbewertung in Burgau im Landkreis Günzburg

Sie sind Eigentümer einer gewerblichen Immobilie oder eine Privatimmobilie in Burgau und benötigen hierfür zur Feststellung des Verkehrswerts ein Immobiliengutachten eines sachverständigen, vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliengutachters.

Nachfolgend erhalten Sie im Zusammenhang mit Bewertungsfällen im gewerblichen und privaten Bereich einen kurzen Überblick über meine Leistungen.

Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch für:

  • Beleihung
  • Nachlassregelung
  • Erbschaftssteuer
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Schenkungssteuer
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Scheidung
  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Vermögensübersicht

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Wolfgang Eichelmann

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Beim Haus- oder Wohungskauf kann bereits die formlose Feststetllung des Verkehrswerts helfen, finanzielle Fehlentscheidungen zu vermeiden. Ein ausführliches Wertgutachten ist nicht immer notwendig. Eine korrekte und belastbare Verkehrswertermittlung ist auch für einen solchen Fall garantiert. Gerne stehe ich Ihnen  in meiner Eigenschaft als Architekt und Sachverständiger auch nur in beratender Funktion zur Seite, wenn es um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht.

Für die Immobilienbewertung werden die rechtskräftigen Vorschriften und Verordnungen angewendet. Zur marktgerechten Wertermittlung finden neben einschlägigen Kennzahlen und dem Datenmaterial der Landesämter für Statistik, die vom örtlichen Gutachterausschuss erhobenen Marktdaten Anwendung. Bei einem Ortstermin am Objekt werden der wertrelevante Zustand der baulichen Anlagen, wie Baumängel, Reparaturrückstau, Modernisierungen oder Renovierungen sowie die Lagemerkmale aufgenommen und entsprechend eingewertet .

Ich bin seit vielen Jahren als Immobilienwertermittler tätig und verfüge deshalb über fundierte Kenntnis des Immobilienmarktes. Diese Know-How bietet die Grundlage einer marktgerechten Bewertung Ihrer Liegenschaften. Regelmäßigen Inspektion meiner Sachverständigengutachten durch die Industrie- und Handelskammer gewährleisten ihre Qualität und die Einhaltung ihrer formalen Anforderungen, um bei Gerichten und Behören anerkannt zu sein.

Auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen gehört zu meinem Dienstleistungsangebot.

Bei einem gemeinsamen Gespräch können wir gerne besprechen, wie ich Ihnen am wirtschftlichsten und sinnvollsten helfen kann.

Mein regionaler Tätigkeitsfokus als Gutachter liegt in den nachfolgenden Land- und Stadtkreisen:


Landkreis Günzburg

Immobilienbewertung im Landkreis Günzburg

Um den Verkehrswert einer Privat- oder Gewerbeimmobilie im Landkreis Günzburg zu bestimmen, suchen Sie nach einem öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter.

Sie erhalten nachfolgend einen einen Überblick über meine Leistungen bei Bewertungsfällen im privaten und gewerblichen Bereich.

Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch für:

  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Vermögensübersicht
  • Scheidung
  • Schenkungssteuer
  • Beleihung
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Erbschaftssteuer
  • Nachlassregelung

Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Wenn Sie sich beim An- oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung vor möglichen Kostenfallen schützen wollen, kann eine Wertermittlung, die dabei nicht notwendigerweise in Form eines Gutachtens erfolgen muss, Ihnen  helfen, finanzielle Fehlentscheidungen zu vermeiden. Ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten ist nicht immer nötig. Eine fundierte Verkehrswertermittlung versteht sich auch in einem solchen Fall von selbst. In meiner Eigenschaft als Architekt und Sachverständiger bin ich Ihnen auch gerne beratend beim An- und Verkauf einer Liegenschaft hilfreich.

Als Gutachtengrundlage werden für die Immobilienbewertung die gültigen Vorschriften und Verordnungen angewendet. Zur marktgerechten Wertermittlung werden von mir, neben einschlägigen Tabellenwerken und Statistiken der Statistikämter, die vom zuständigen Gutachterauschuss erhobenen Marktdaten herangezogen. Bei Bedarf führe ich zudem eigene Marktrecherchen durch. Zur Bestimmung der Lagequalität sowie zur Feststellung eines möglichen Reparaturrückstaus, von Baumängeln oder Modernisierungen an den baulichen Anlagen, die den Marktwert beeinflussen, ist ein Termin vor Ort zu vereinbaren.

Mit meiner langjährigen Praxis als Immobilienbewerter im schwäbischen Raum und die damit gewonnene Kenntnis des hießigen Immobilienmarktes kann ich Ihnen eine marktgerechte und belastbare Bewertung Ihrer Liegenschaft versichern. Die regelmäßige Prüfung meiner Gutachten durch die Industrie- und Handelskammer bietet Ihnen Gewähr, dass sie den Anforderungen gerecht werden, wie sie insbesondere von Gerichten und Finanzbehörden gefordert werden.

Als Sachverständiger bin ich überwiegend in folgenden Land- und Stadtkreisen tätig:

Die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen gehört ebenfalls zu meinem Dienstleistungsangebot.

Gern können wir gemeinsam besprechen, welche Art von Leistung zur Lösung für Ihre Anliegen am passendsten und wirtschaftlichsten ist.


Ulm

Immobilienbewertung Ulm

Sie suchen die Hilfe eines erfahrenen, vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliengutachters, um den Verkehrswert einer gewerblichen Immobilie oder einer privaten Immobilie im Stadtkreis Ulm und Umgebung feststellen zu lassen?

Im Folgenden bekommen Sie einen kurzen Überblick über mein Leistungsangebot.

Gemäß § 194 des Baugesetzbuches erstatte ich Verkehrswertgutachten für:

  • Nachlassregelung
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Erbschaftssteuer
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Schenkungssteuer
  • Scheidung
  • Vermögensübersicht
  • Beleihung

Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann Sachverständiger für Immobilienbewertung Ulm

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Um beim An- oder VerKauf einer Wohnung oder eines Hauses kostspielige Fehler zu vermeiden, kann schon eine Bewertung auf rein informeller Basis sehr hilfreich sein. Hierzu ist ein ausführliches, formelles Verkehrswertgutachten nicht unbedingt erforderlich. In jedem Fall ist eine fundierte Verkehrswertermittlung selbstverständlich. Gerne stehe ich Ihnen als Bausachverständiger und Architekt auch nur beratend zur Seite, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung an- oder verkaufen wollen.

Die einschlägigen Wertermittlungsverordnungen und gültigen Gesetze sind Grundlage für meine Immobilienbewertung. Zur marktgerechten Ermittlung des Wertes werden von mir, neben den einschlägigen Kennzahlen und dem Datenmaterial der Landesämter für Statistik, die von den zuständigen Gutachterausschüssen erhobenen Marktdaten herangezogen. Zu Vergleichszwecken führe ich des Weiteren gegebenenfalls eigene Markterhebungen durch.  Grundstückslage, Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen u-ä. an den baulichen Anlagen werden bei einem Ortstermin aufgenommen, da diese den Marktwert selbstverständlich beeinflussen.

Meine langjährige Tätigkeit als Immobilienbewerter und die damit erworbene, fundierte Kenntnis des Immobilienmarktes gewährleisten Ihnen eine marktgerechte und belastbare Wertermittlung der Liegenschaft. Die Qualität meiner Gutachten wird regelmäßig durch die Industrie- und Handelskammer überprüft. Insbesondere die formal korrekte Ausführung der Gutachten ist hierdurch gewährleistet, was für Gerichte und bei Behörden von Wichtigkeit ist.

Zudem gehört auch die Ermittlung des Barwertes von grundstücksgleichen Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen zu meinen Leistungen.

Gern können wir in einem gemeinsamen Gespräch erörtern, welche Art von Leistung zur Lösung für Ihr Anliegen am sinnvollsten und wirtschaftlichsten ist.

Mein regionaler Tätigkeitsschwerpunkt als Gutachter liegt in den folgenden Landkreisen und Stadtkreisen:

Gern können wir in einem gemeinsamen Gespräch erörtern, welche Art von Leistung zur Lösung für Ihre Anliegen am sinnvollsten und wirtschaftlichsten ist.