Lauingen
Immobilienbewertung in Lauingen im Landkreis Dillingen
Für eine private oder auch eine Gewerbeimmobilie in Lauingen suchen Sie nach einem vereidigten, qualifizierten Immobiliengutachter zur Bestimmung des Verkehrswerts?
Sie erhalten nachfolgend einen Überblick über mein Leistungsspektrum als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung im gewerblichen und privaten Bereich:
Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB für:
- Beleihung
- Schenkungssteuer
- Nachlassregelung
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Erbschaftssteuer
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Vermögensübersicht
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
- Scheidung
Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Bereits eine formlose Wertexpertise kann beim Haus- oder Wohungskauf aber auch beim Verkauf einer Immobilie hilfreich sein finanzelle Nachteile zu vermeiden. Nicht immer ist ein vollständiges, formelles Gutachten nötig. Auch in besagten Fällen ist eine gewissenhafte Verkehrswertermittlung garantiert. Gerne stehe ich Ihnen auch beratend zur Seite, wenn Sie eine Liegenschaft an- oder verkaufen wollen.
Die rechtskräftigen Vorschriften und Verordnungen werden als Bewertungsgrundlage der Immobilienbewertung angewendet. Neben einschlägigen Kennzahlen und Statistiken der Landesämter, werden von mir die von den lokalen Gutachterausschüssen erhobenen Marktdaten herangezogen. Sofern erforderlich, führe ich darüber hinaus eigene Marktforschung durch. Bei einem Besichtigungstermin des Objekts werden zum Beispiel Baumängel, Modernisierungen oder Reparaturrückstau an den baulichen Anlagen sowie die Lagequalität aufgenommen, denn selbstverständlich wird der Marktwert wird von diesen Faktoren beeinflusst.
Auch Rechte und Lasten an Grundstücken, wie zum Beispiel Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Geh- und Fahrtrecht beeinflussen den Wert einer Immobilie und werden von mir gegebenenfalls mitbewertet.
Rufen Sie mich unverbindlich an, um zu besprechen welche Art von Leistung für Ihren Fall die passandste und kostengünstgste ist.
Meine gute Kenntnis des Grundstücksmarktes und meine langjährige Erfahrung als Bausachverständiger gewährleisten den Kunden eine fundierte, marktgerechte und belastbare Bewertung der Immobilen. Die regelmäßige Prüfung meiner Gutachten durch die IHK gewährleistet Ihnen ihre Qulität und die Gewissheit, dass sie bei Behören und Gerichten bundesweit anerkannt werden.
Als Sachverständiger bin ich vormerklich in folgenden Land- und Stadtkreisen tätig:
Höchstädt
Immobilienbewertung in Höchstädt im Landkreis Dillingen
Um den Verkehrswert einer Gewerbe- oder auch einer privaten Immobilie in Höchstädt zu bestimmen suchen Sie nach einem qualifizierten Immobiliengutachter.
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über meine Leistungen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung im Zusammenhang mit Bewertungsfällen im privaten und gewerblichen Bereich.
Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches für:
- Beleihung
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Vermögensübersicht
- Erbschaftssteuer
- Immobilienverkauf oder Immobilienankauf
- Nachlassregelung
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Schenkungssteuer
- Scheidung
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Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Bereits eine Kurzexpertise auf rein informeller Basis kann sehr hilfreich sein, um beim Ankauf oder Verauf einer Immobilie kostspielige Fehler zu vermeiden. Ein ausführliches Verkehrswertgutachten ist hierzu nicht immer nötig. Eine fundierte Verkehrswertermittlung ist auch in diesem Fall selbstverständlich. Gerne stehe ich Ihnen beo Bedarf als Gutachter und Architekt auch nur beratend zur Seite, wenn es um eine Immobilie geht.
Als Gutachtengrundlage werden für die Immobilienbewertung die rechtskräftigen Vorschriften und Verordnungen angewendet. Ich ziehe neben den einschlägigen Tabellenwerken und Statistiken der Landesämter die Marktdaten des lokalen Gutachterausschusses heran, um den Marktwert (=Verkehrswert) zu bestimmen. Um die Lage und den objektspezifischen Bauzustand, wie z.B. Instandsetzungsrückstau, Baumängel oder Renovierungen an den Gebäudeanlagen auf dem Grundstück feststellen zu können, wird von mir ein Besichtigungstermin vorgenommen.
Auch die Ermittlung des Barwertes von grundstücksgleichen Rechten, wie z.B. Wohnrecht, Nießbrauxchrecht, Geh- und Fahrtrecht u. dgl. gehört zu meinem Leistungsumfang.
Rufen Sie mich an und wir können bei einem unverbindlichen Gespräch erörtern, was für Ihren Fall sie beste und wirtschaftlichste Lösung darstellt.
Meine gute Kenntnis des Grundstücksmarktes und meine langjährige Erfahrung als Bausachverständiger garantieren den Kunden eine fundierte, marktgerechte und belastbare Bewertung Ihrer Immobilen. Regelmäßige Inspektionen meiner Verkehrswertgutachten durch die IHK Schwaben garantieren Ihnen zudem , dass die Gutachen den formalen Anforderungen von Gerichten und Behörden im ganzen Bundesgebiet entsprechen.
Ich bin als Gutachter vormerklich in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig:
Wertingen
Immobilienbewertung in Wertingen
Für eine Gewerbeimmobilie oder eine Privatimmobilie in Wertingen und Umgebung benötigen Sie zur Feststellung des Verkehrswerts eine Immobilienbewertung eines erfahrenen Immobiliengutachters.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über meine Leistungen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung.
Gemäß § 194 Baugesetzbuch erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Beleihung
- Erbschaftssteuer
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Scheidung
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Vermögensübersicht
- Nachlassregelung
- Schenkungssteuer
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Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
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Schon eine Bewertung auf rein informeller Basis kann sehr hilfreich sein, um bei Erwerb oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung kostspielige Fehler zu umgehen. Nicht immer ist ein umfassendes Verkehrswertgutachten notwendig. Auch mit einer Kurzexpertise kann ich eine fundierte Verkehrswertermittlung zusagen. Natürlich stehe ich Ihnen auch gerne nur beratend bei An- und Verkaufsabsichten zur Seite.
Rufen Sie mich unverbindlich an und wir können gemeinsam beraten, welches die optimalste und wirtschaftlichste Lösung für Ihr Anliegen ist.
Die einschlägigen Vorschriften und Verordnungen sind Bewertungsgrundlage meiner Immobilienbewertung. Um den Marktwert (=Verkehrswert) zu ermitteln, werden von mir neben den einschlägigen Tabellenwerken und Kennzahlen die Marktdaten des örtlichen Gutachterauschusses verwendet. Wenn nötig, werden zusätzlich eigene Marktrecherchen von mir durchgeführt. Bei einem Besichtigung des Objekts vor Ort werden die Lage und der objektspezifische Bauzustand, wie eventuelle Baumängel, Modernisierungen oder Instandhaltungsrückstau an den baulichen Anlagen aufgenommen und bei der Bewertung entsprechend berücksichtigt.
Rechte und Lasten an Grundstücken, wie zum Beispiel Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Geh- und Fahrtrecht, Nutzungsbeschränkungen, usw. werden gegebenenfalls ebenfalls bewertet.
Ich bin seit vielen Jahren als Baugutachter aktiv und damit eine substantiierte Kenntnis des Grundstücksmarktes erlangt, womit ich sich einer zutreffenden Bewertung sicher sein können. Regelmäßigen Kontrollen meiner Sachverständigengutachten durch die IHK gewährleisten zudem ihre Qualität und ihre bundesweite Anerkennung bei Behören und Gerichten.
Ich bin schwerpunktämäßig in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig:
Landkreis Dillingen
Immobilienbewertung Landkreis Dillingen
Sie möchten den Verkehrswert einer privaten oder auch einer Gewerbeimmobilie im Landkreis Dillingen feststellen lassen und benötigen hierzu die Hilfe eines vereidigten, sachverständigen und öffentlich bestellten Immobiliengutachters?
Nachfolgend erhalten Sie bei Bewertungsfällen im privaten und gewerblichen Bereich einen zusammenfassenden Überblick über meine Leistungen.
Gemäß § 194 BauGB erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Schenkungssteuer
- Erbschaftssteuer
- Immobilienankauf oder Immobilienverkauf
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Nachlassregelung
- Scheidung
- Vermögensübersicht
- Beleihung
- Entnahme aus Betriebsvermögen
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Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
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Fax.: 0731 / 96 200 28
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Beim Immobilienan- oder verkauf kann bereits eine formlose Expertise über den Immobilienwert helfen, monetäre Fehlentscheidungen zu verhindern. Ein umfangreiches Verkehrswertgutachten ist hierfür nicht unbedingt erforderlich. Eine gewissenhafte Verkehrswertermittlung garantiere ich Ihnen selbstverständlich auch in diesem Fall. Wenn gewünscht, stehe ich Ihnen auch in beratender Funktion als Sachverständiger und Architekt gerne zur Seite, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung ankaufen oder verkaufen wollen.
Bei einem unverbindlichen Gespräch können wir gemeinsam besprechen, welches die angemessenste und kostengünstige Möglichkeit darstellt, ihr Anliegen zu lösen.
Die Gesetze und einschlägigen Wertermittlungsverordnungen sind Grundlage für meiner Gutachten. Um den Marktwert bestimmen zu können, arbeite ich mit den einschlägigen Tabellenwerken und Statistiken der Landesämter sowie mit den vom lokalen Gutachterausschuss erhobenen Marktdaten. Außerdem führe ich gegebenenfalls eigene Marktrecherchen durch. Bei einem Besichtigungstermin vor Ort werden die Lageeigenschaften und eventuelle Baumängel, Modernisierungen oder Reparaturrückstau und dergleichen an den baulichen Anlagen festgestellt, da diese ebenso Einfluss auf den Marktwert haben.
Auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Wohnrecht, Nießbrauchrecht, Erbaurecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen usw. gehört zu meinem Dienstleistungsangebot.
Meine gute Kenntnis des Immobilienmarktes aufgrund meiner langjährigen Praxis als Bausachverständiger gewährleisten meinen Kunden eine fundierte, marktgerechte und belastbare Immobilienbewertung . Die Industrie- und Handelskammer kontrolliert regelmäßig meine Gutachten, womit ihre Qualität und ihre formal richtige Ausarbeitung gesichert wird, was für die Anerkennung bei Behörden und Gerichten wichtig ist.
Ich bin als Gutachter hauptsächlich in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig:
Königsbrunn
Immobilienbewertung in Königsbrunn im Landkreis Augsburg
Für eine private Immobilie oder auch eine Gewerbeimmobilie in Königsbrunn benötigen Sie zur Feststellung des Verkehrswerts eine Immobilienbewertung eines erfahrenen, vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliengutachters.
Ich bin sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich tätig – im Nachfolgenden können Sie sich einen Überblick über meine Leistungen bezüglich unterschiedlichster Bewertungsfälle verschaffen.
Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB für:
- Vermögensübersicht
- Nachlassregelung
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Beleihung
- Erbschaftssteuer
- Immobilienankauf und Immobilienverkauf
- Schenkungssteuer
- Scheidung
- Entnahme aus Betriebsvermögen
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Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
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Wenn Sie sich vor dem Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses stehen, kann eine Ermittlung des Wertes, die dabei nicht notwendigerweise in Form eines Gutachtens erfolgen muss, dabei helfen, sich finanziellen Fehlentscheidungen gegenüber abzusichern. Nicht immer ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten vonnöten. Auch in einem derartigen Fall kann ich Ihnen eine fundierte Verkehrswertermittlung zusagen. Beim An- oder Verkauf einer Liegenschaft kann ich auch gerne nur als Berater hilfreich sein.
Die einschlägigen Wertermittlungsverordnungen und Gesetze sind Grundlage für meine Immobilienbewertung. Ich ziehe neben den einschlägigen Kennzahlen und Statistiken der Landesämter die Marktdaten der regionalen Gutachterausschüssen an um alle Werte marktgerecht bestimmen zu können. Ich führe zusätzlich eigene Marktrecherchen durch, bei denen beispielsweise Baumängel, Modernisierungen oder Reparaturrückstau an den baulichen Anlagen berücksichtigt werden, da diese ebenfalls den Marktwert beeinflussen.
Gerne können wir gemeinsam besprechen, welche Art von Dienstleistung zur Lösung der Angelegenheit für Sie am sinnvollsten und wirtschaftlichsten ist.
Auch die Wertermittlung von grundstücksgleichen Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und dergleichen gehören zu meinen Leistungen.
Ich verfüge aufgrund meiner jahrelangen Betätigung als Immobiliengutachter über fundiertes Wissen des Immobilienmarktes und kann Ihnen damit eine marktgerechte Bewertung des jeweilen Falles zusichern. Zudem ist wegen der regelmäßigen Inspektion meiner Sachverständigengutachten durch die IHK Schwaben ihr hoher Qualiätsstandard gesichert.
Ich bin als Gutachter schwerpunktmäßig in folgenden Land- und Stadtkreisen tätig:
Meitingen
Immobilienbewertung in Meitingen im Landkreis Augsburg
Sie brauchen für eine gewerbliche Immobilie oder auch eine private Immobilie in Meitingen zur Feststellung des Verkehrswerts ein Immobiliengutachten eines öffentlich bestellten, sachverständigen und vereidigten Immobiliengutachters.
Sie erhalten nachfolgend über meine Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bewertungsfällen im gewerblichen und privaten Bereich erhalten einen Überblick.
Gemäß § 194 BauGB erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Schenkungssteuer
- Beleihung
- Feststellung der Vermögensverhöltnisse
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
- Scheidung
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Erbschaftssteuer
- Nachlassregelung
- Entnahme aus Betriebsvermögen
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Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
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Eine Wertermittlung, die nicht zwingend die Form eines umfangreichen Gutachtens haben muss, kann dabei helfen, sich wirtschaftlichen Fehlentscheidungen gegenüber abzusichern, wenn Sie vorhaben eine Wohnung oder eines Haus zu verkaufen oder anzukaufen. Eine fehlerfreie Verkehrswertermittlung ist auch in einem solchen Fall garantiert. In meiner Eigenschaft als Architekt und Gutachter stehe ich auch gerne nur beratend zur Seite, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung an- oder verkaufen wollen.
Grundlage meiner Immobilienbewertung sind die einschlägigen Wertermittlungsverordnungen und gültigen Vorschriften . Ich ziehe neben den einschlägigen Kennzahlen und Statistiken der Landesämter, die Marktdaten der zuständigen Gutachterausschüsse heran, um den Marktwert festzustellen. Weiter fließen in die Bewertnug die Lage und der objektspezifische Bauzustand, wie Instandsetzungsückstau, Bauschäden oder Renovierungen, etc. ein. Diese werden bei einem Ortstermin von mir aufgenommen.
Meine langjährige Erfahrung als Bausachverständiger und die damit erworbene genaue Kenntnis des regionalen Grundstücksmarktes, garantieren den Kunden eine fundierte, marktgerechte und belastbare Bewertung der Objekte. Darüber hinaus bieten die turnusmäßigen Prüfungen meiner Gutachten durch der Industrie- und Handelskammer Schwaben Sicherheit, dass meine Gutachten von hoher Qualität sind und den formalen Anforderungen der Gerichte und Beörden genügen.
Als Sachverständiger bin ich vormerklich in nachfolgenden Land- und Stadtkreisen tätig:
Auch die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen gehört zu meinem Serviceangebot.
Natürlich stehe ich Ihnen bei Bedarf beratend zur Seite und wir können die effektivste und wirtschaftlichste Lösung ihres Anlieges ausarbeiten.
Gersthofen
Immobilienbewertung in Gersthofen im Landkreis Augsburg
Sie brauchen die Hilfe eines öffentlich bestellten, sachverständigen Immobiliengutachters um den Verkehrswert einer Gewerbeimmobilie oder auch einer privaten Immobilie feststellen zu lassen?
Ich bin sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich tätig – verschaffen Sie sich im Folgenden einen Überblick über meine Leistungen bzgl. verschiedenster Bewertungsfälle.
Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch für:
- Beleihung
- Vermögensübersicht
- Schenkungssteuer
- Nachlassregelung
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Erbschaftssteuer
- Scheidung
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
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Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Bereits eine formlose Wertfeststellung, die nicht zwingend die Form eines Gutachtens haben muss, kann beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie verhindern helfen, finanzielle Fehlentscheidungen zu treffen. Auch in besagtem Fal ist eine präzise Verkehrswertermittlung garantiert. Bei Bedraf stehe ich Ihnen auch beratend zur Seite, wenn Sie eine Immobilie an- oder verkaufen wollen.
Die gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen Wertermittlungsverordnungen sind Grundlage meiner Bewertungen von Immobilien. Ich ziehe neben den einschlägigen Kennzahlen und den statistischen Marktdaten, die Markterhebungen der lokalen Gutachterausschüsse heran, um den Marktwert (= Verkehrswert) zu ermitteln. Wenn erforderlich werden von mir zudem eigene Marktrecherchen durchgeführt. Um die Lage und den objektspezifische Bauzustand, wie Instandhaltungsrückstau, Baumängel oder Renovierungen an den baulichen Anlagen berücksichtigen zu können, wird von mir ein Besichtigungstermin am Objekt durchgeführt.
Die Wertermittlung des Barwertes von grundstücksgleichen Rechten und Lasten, wie Wohnungsrecht, Erbaurecht, Abstansflcehnübernahme, Nutzungsbeschränkungen und dergleichen gehören ebenfalls zu meinem Leistungsangebot.
Ich verfüge auf Grund meiner jahrelangen Tätigkeit als Immobilienbewerter über fundiertes Wissen des Immobilienmarktes und kann Ihnen eine marktgerechte Bewertung der betreffenden Immobilie zusichern. Meine Gutachten werden von der Industrie- und Handelskammer der IHK Schwaben regelmäßig überprüft, womit für Sie die Gewähr besteht, dass die Gutachten eine entsprechende Qualität aufweisen und formale Richtigkeit aufweisen, was insbesondere bei Gericht von Bedeutung ist.
In meiner Rolle als Gutachter bin ich hauptsächlich in nachfolgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig:
Landkreis Augsburg
Immobilienbewertung im Landkreis Augsburg
Sie möchten den Verkehrswert einer privaten oder einer Gewerbeimmobilie in Augsburg Stadt oder Land feststellen lassen und benötigen hierzu die Hilfe eines fachkundigen, öffentlich bestellten Immobiliengutachters?
Sie erhalten nachfolgend einen Überblick über meine Leistungen im Zusammenhang mit Bewertungsfällen im gewerblichen und privaten Bereich.
Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches für:
- Scheidung
- Nachlassregelung
- Schenkungssteuer
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Erbschaftssteuer
- Beleihung
- Immobilienankauf und Immobilienverkauf
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Vermögensübersicht
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Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Bereits eine informelle Bewertung kann beim An- oder Verkauf von Immobilien helfen, finanzielle Fehlentscheidungen zu umgehen. Nicht immer ist hierzu die Ausführung in Gutachtenform unabdingbar. Eine fundierte Bewertung kann ich Ihnen für einen solchen Fall ebenfalls zusichern. Gerne stehe ich Ihnen auch beratend zur Seite, wenn Sie eine Immobilie an- oder verkaufen wollen.
In einem unverbindlichen Gespräch können wir die effektivste und wirtschaftlichste Lösung Ihres Anliegens ausarbeiten.
Bei der Immobilienbewertung werden von mir die gültigen Gesetze und Verordnungen angewendet. Um den Marktwert (=Verkehrswert) festzustellen, ziehe ich neben den einschlägigen Kennzahlen und dem Datenmaterial der Landesämter für Statistik, die Marktdaten der zuständigen Gutachterausschüsse heran. Darüber hinaus wird, sofern erforderlich, eigene Markterhebung durchgeführt. Um die Lage und den objektspezifische Bauzustand, wie Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen an den baulichen Anlagen beurteilen und in die Wertermittlung einfließen zu lassen, ist ein Ortstermin erforderlich.
Zudem gehören auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und dergleichen zu meinen Leistungen.
Meine jahrelange Praxis als Bausachverständiger und meine Kenntnis des Immobilienmarktes gewährleisten Ihnen eine substantiierte, marktgerechte und tragfähige Bewertung. Die Überprüfung meiner Sachverständigengutachten, die regelmäßig durch die Industrie- und Handelskammer erfolgt, bietet Ihnen Gewähr, dass die Gutachten von hoher Qualität und formal richtig ausgeführt sind, was insbesondere bei Gerichten und Finanzbehörden entscheidend ist.
Ich bin als Gutachter vormerklich in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig:
In einem unverbindlichen Gespräch können wir die effektivste und wirtschaftlichste Lösung ihres Anlieges ausarbeiten.
Illertissen
Immobilienbewertung in Illertissen im Landkreis Neu-Ulm
Für eine Gewerbe- oder eine Privatimmobilie in Illertissen suchen Sie nach einem vereidigten, qualifizierten Immobiliengutachter zur Bestimmung des Verkehrswertes?
Im Folgenden bekommen Sie einen umfassenden Überblick über mein Serviceportfolio sowohl was den gewerblichen als auch den privaten Bereich angeht.
Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches für:
- Erbschaftssteuer
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
- Schenkungssteuer
- Nachlassregelung
- Scheidung
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Vermögensübersicht
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Beleihung
Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Ob bei Erwerb oder bei Verkauf – ein formloses Wertgutachten kann beim Vermeiden monetärer Fehlentscheidungen behilflich sein. Nicht immer ist hierzu ein umfangreiches Wertgutachten erforderlich. Auch in einem solchen Fall ist eine gewissenhafte und korrekte Verkehrswertermittlung garantiert. Gerne stehe ich Ihnen als Sachverständiger auch nur beratend zur Seite, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder verkaufen wollen.
Für meine Immobilienbewertung sind Grundlage die gültigen Vorschriften und einschlägigen Wertermittlungsverordnungen. Um den Immobilienwert entsprechend bestimmen zu können, ziehe ich neben den einschlägigen Kennzahlen und den Daten der Landesämter für Statistik, die Marktdaten des zuständigen Gutachterauschusses heran. Bei einem Ortstermin werden Lage sowie z.B. Baumängel, Modernisierungen oder Reparaturrückstau an den baulichen Anlagen aufgenommen und bei der Bewertng berücksichtigt. Meine langjährige Erfahrung bei der Ermttlung des Wertes von Immobilien und damit erlangte Kenntnis des Grundstücksmarktes gewährleisten Ihnen eine marktgerechte Bewertung. Die turnusmäßige Prüfung meiner Gutachten durch die Industrie- und Handelskammer gewährleistet hohen Standard und eine formal korrekte Ausführung, was insbesondere bei der Behörde und bei Gericht von Wichtigkeit ist.
Mein örtlicher Tätigkeitsfokus als Sachverständiger liegt in den folgenden Landkreisen und Stadtkreisen:
Außerdem gehören auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen zu meinen Leistungen.
Bei einem gemeinsamen Gespräch können wir natürlich die wirtschaftlichsten Optionen zur Finanzierung Ihrer Immobilie besprechen.
Weißenhorn
Immobilenberwertung in Weißenhorn im Landkreis Neu-Ulm
Für eine private Immobilie oder eine Gewerbeimmobilie in Weißenhorn brauchen Sie eine Immobilienbewertung eines sachverständigen, vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliengutachters zur Feststellung des Verkehrswerts.
Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick über mein Serviceportfolio.
Gemäß § 194 des Baugesetzbuches erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Scheidung
- Vermögensübersicht
- Schenkungssteuer
- Erbschaftssteuer
- Nachlassregelung
- Beleihung
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Erbschaftsauseinandersetzung
Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Um beim Erwerb oder den Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses kostspieligen Fehlern aus den Weg zu gehen, kann bereis eine Bewertung auf rein informeller Basis sehr hilfreich sein. Ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten ist nicht immer erforderlich. Natürlich ist auch in solchen Fällen meine Wertermittlung fundiert und korrekt. Gerne stehe ich Ihnen in meiner Eigenschaft als Architekt und Bausachverständiger auch nur beratend zur Seite, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen.
Die gültigen Gesetze und einschlägigen Wertermittlungsverordnungen sind Grundlage für meine Bewertung der Immobilien. Um den Verkehrswert zu ermitteln, ziehe ich neben den einschlägigen Tabellenwerken und Statistiken der Landesämter, die Marktdaten des zuständigen Gutachterausschusses heran. Um die Lagequalität und den objektspezifischen Bauzustand, wie Instandhaltungsrückstau, Baumängel oder Modernisierungen zu erfassen und bei der Wertfestsetzung einfließen zu lassen, ist ein Ortstermin anzusetzten.
Ich bin seit vielen Jahren in der Wertermittlung von Immobilien tätig und verfüge dementsprechend über substantiierte Kenntnis des Immobilienmarktes, weshalb ich Ihnen eine zutreffende und belastbare Bewertung Ihrer Immobilie zusichern kann. Wegen der regelmäßigen Kontrollen meiner Gutachten durch die IHK entsprechen sie in ihrer Güte und formal den Anforderungen, die von Gerichten und Behörden gestellt werden.
Mein lokaler Tätigkeitsfokus als Sachverständiger liegt in den folgenden Landkreisen und Stadtkreisen:
Auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und ähnliches gehören zu meinen Leistungen.
Gern können wir in einem gemeinsamen Gespräch erörtern, welche Art von Dienstleistung zur Lösung für Ihre Anliegen am geeignetesten und wirtschaftlichsten ist.
