Landkreis Donau-Ries

Immobilienbewertung im Landkreis Donau-Ries

Für eine Gewerbe- oder auch eine Privatimmobilie im Landkreis Donau-Ries suchen Sie nach einem öffentlich bestellten, vereidigten Immobiliengutachter zur Bestimmung des Verkehrswertes des besagten Objektes?

Im Folgenden bekommen Sie einen umfassenden Überblick über mein Leistungsangebot sowohl was den gewerblichen als auch den privaten Bereich angeht.

Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB für:

  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Beleihung
  • Schenkungssteuer
  • Vermögensübersicht
  • Erbschaftssteuer
  • Scheidung
  • Nachlassregelung

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Wolfgang Eichelmann

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Wenn Sie sich vor dem Erwerb oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung über den Marktwert informieren wollen, kann eine Wertfeststellung, die dabei nicht notwendigerweise in Form eines Gutachtens erfolgen muss, dabei dabei behilflich sein, sich finanziellen Fehlentscheidungen gegenüber abzusichern. Nicht immer ist ein umfangreiches Verkehrswertgutachten zwingend notwendig. Natürlich garantiere ich Ihnen auch für  solche Fälle eine genaue und zutreffende Verkehrswertermittlung. Beim An- oder Verkauf einer Liegenschaft bin ich Ihnen in meiner Funktion als Bausachverständiger und Architekt auch gerne lediglich beratend förderlich.

Als Grundlage für die Immobilienbewertung werden von mir für die entprchenden Gesetze und Verordnungen angewendet. Ich ziehe neben den einschlägigen Tabellenwerken und den Daten der Landesstatistikämter, die Marktdaten des zuständigen Gutachterauschusses heran, um den Wert einer Immobilie marktgerecht bestimmen zu können. Um für die Bewertung den objektspezifischen Bauzustand ermitteln zu können, wie z.B. Reparaturrückstau, Baumängel oder durchgeführte Renovierungen und die Lagequalität beurteilen zu können, wird von mir ein Besichtigungstermin durchgeführt.

Meine gute Kenntnis des Grundstücksmarktes und meine lange Erfahrung als Bausachverständiger garantieren meinen Auftraggebern eine fundierte, marktgerechte und belastbare Bewertung Ihrer Immobilen.  Durch die turnusmäßigen Kontrollen meiner Gutachten durch die IHK ist ihre Güte gewährleistet und Sie können sicher sein, dass die formalen Anforderungen, die insbesondere von Gerichten und Finanzbehörden an Verkehrswertgutachten gestellt werden, erfüllt sind.

Auch die Ermittlung des Barwertes von grundstücksgleichen Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen, Wegerecht, usw.  gehören zu meinen Leistungen.

Ich bin als Sachverständiger vormerklich in folgenden Land- und Stadtkreisen tätig:

Natürlich stehe ich Ihnen bei Bedarf beratend zur Seite und wir können die effektivste und wirtschaftlichste Lösung ihres Anlieges besprechen.


Ochsenhausen

Immobilienbewertung in Ochsenhausen im Landkreis Biberach

Für eine Gewerbe- oder Privatimmobilie in Ochsenhausen suchen Sie nach einem öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter, um den Marktwert zu bestimmen?

Sie erhalten nachfolgend im Zusammenhang mit Bewertungsfällen im gewerblichen und privaten Bereich eine zusammenfassende Übersicht über meine Leistungen.

Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch für:

  • Schenkungssteuer
  • Immobilienankauf oder Immobilienverkauf
  • Vermögensfeststellung
  • Beleihung
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Nachlassregelung
  • Erbschaftssteuer
  • Scheidung

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Wolfgang Eichelmann

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Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


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Bereits eine formlose Bewertung kann beim Wohnungskauf oder Hauskauf, aber auch beim Verkauf einer Immobilie helfen, geldwerte Nachteile zu vermeiden. Ein umfangreiches, formelles Gutachten ist hierfür nicht immer nötig. Eine gewissenhafte Verkehrswertermittlung ist auch in besagtem Fall garantiert. Bei Bedarf stehe ich Ihnen auch beratend zur Seite, wenn Sie eine Immobilie erwerden oder verkaufen wollen.

Gerne können wir gemeinsam besprechen, welche Art von Dienstleistung zur Lösung für Ihr Anliegen am angebrachtesten und wirtschaftlichsten ist.

Meiner Immobilienbewertung sind die gültigen Gesetze und Wertermittlungsverordnungen zu Gurnde gelegt. Neben den einschlägigen Kennzahlen und Tabellenwerken sowie den Erhebungen der Landesstatistikämter, verwende ich die Marktdaten der zuständigen Gutachterausschüsse, um den Verkehrswert (= Marktwert) zu ermitteln. Eigene Datenpools ergänzen die  Berechnungsparameter. Bei einem Besichtigungstermin werden von mir zum Beispiel Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen an den baulichen Anlagen sowie die Lagemerkmale des Objekts aufgenommen, um bei der Wertfeststellung Berücksichtigung zu finden.

Auch die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen gehört zu meinem Serviceangebot.

Ich bin seit vielen Jahren als Bausachverständiger tätig und verfüge dementsprechend über fundierte Kenntnis des Immobilienmarktes. Aufgrund der regelmäßigen Kontrollen meiner Gutachten durch die IHK besteht Gewähr für hohen Qualitätsstandard meiner Gutachten sowie für ihre formale Richtigkeit, was insbesondere bei Finanzbhörden und vor Gericht von Bedeutung ist.

Als Sachverständiger bin ich hauptsächlich in nachfolgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig:


Riedlingen

Immobilienbewertung in Riedlingen im Landkreis Biberach

Sie benötigen für eine gewerbliche Immobilie oder auch eine Privatimmobilie in Riedlingen ein Immobiliengutachten eines vereidigten, sachverständigen und öffentlich bestellten Immobiliengutachters zur Feststellung des Verkehrswerts.

Ich bin sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich tätig – nachfolgend können Sie sich einen ausführlichen Überblick über meine Leistungen bzgl. unterschiedlichster Bewertungsfälle verschaffen.

Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB für:

  • Beleihung
  • Schenkungssteuer
  • Vermögensübersicht
  • Nachlassregelung
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Scheidung
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Erbschaftssteuer
  • Entnahme aus Betriebsvermögen

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Wolfgang Eichelmann

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Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


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Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
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Für den Wohnungskauf oder Hauskauf kann bereits eine formlose Wertermittlung zur Vermeidung wirtschaftlicher Fehlentscheidungen hilfreich sein. Ein umfangreiches, formelles Verkehrswertgutachten ist hierfür nicht immer zwingend. Eine fundierte Verkehrswertbestimmung ist auch in solchen Fällen selbstverständlich. Auch nur beratend kann ich für Sie beim An- oder Verkauf einer Liegenschaft in meiner Rolle als Bausachverständiger behilflich sein.

Gerne können wir in einem unverbindlichen Gespräch durchsprechen, welche Art von Dienstleistung zur Lösung für Ihr Anliegen die sinnvollste und wirtschaftlichste ist.

Die rechtskräftigen Gesetze und Verordnungen sind Bewertungsgrundlage meiner Immobilienbewertung. Ich ziehe neben den einschlägigen Tabellenwerken und dem Datenmaterial der Landesämter für Statistik, die Marktdaten der lokalen Gutachterausschüsse heran, um den Marktwert (= Verkehrswert) zu ermitteln. Ergebnisse eigener Marktrecherchen ergänzen das Datenmaterial. Um die Lagemerkmale und den Bauzustand feststellen zu können, ist ein Ortstermin erforderlich. Denn z.B. Instandhaltungsanstau, Baumängel oder Modernisierungen an den Baulichkeiten sowie die Lagequalität des Grundstücks haben großen Werteinfluss.

Auch die Ermittlung des Barwertes von grundstücksgleichen Rechten und Lasten, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Geh- und Fahrtrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und dergleichen sind Teil meines Angebots.

Ich bin seit vielen Jahren als Baugutachter beschäftigt und verfüge dementsprechend über substantiierte Kenntnis des Immobilienmarktes, was eine marktgerechte und belastbare Bewertung der Immobilien ermöglicht. Aufgrund der regelmäßigen Überprüfung meiner Verkehrswertgutachten durch die Industrie- und Handelskammer haben Sie die Gewähr, dass die Gutachten einen hohen Qulitätsstandard aufweisen und den Anforderungen der Gerichte und Finanzbehörden, insbesondere hinsichtlich ihrer formalen Ausgestaltung, gerecht werden.

Ich bin als Gutachter vormerklich in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig:


Laupheim

Immobilienbewertung in Laupheim im Landkreis Biberach

Für eine Privatimmobilie oder eine gewerbliche Immobilie in Laupheim benötigen Sie zur Feststellung des Verkehrswerts ein Immobiliengutachten eines öffentlich bestellten, sachverständigen und vereidigten Immobiliengutachters.

Sie erhalten nachfolgend einen umfassenden Überblick über meine Dienstleistungen bei Bewertungsfällen im privaten und gewerblichen Bereich.

Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch für:

  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Scheidung
  • Immobilienankauf oder Immobilienverkauf
  • Schenkungssteuer
  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Beleihung
  • Nachlassregelung
  • Vermögensübersicht
  • Erbschaftssteuer

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Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


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Fax.: 0731 / 96 200 28
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Um beim Erwerb oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung kostspielige Fehler zu vermeiden, kann schon eine Wertermittlung auf rein informeller Basis sehr hilfreich sein. Ein ausführliches Verkehrswertgutachten ist hierfür nicht unbedingt erforderlich. Eine präzise Verkehrswertermittlung ist auch in besagten Fällen garantiert. In meiner Funktion als Gutachter und Architekt bin ich Ihnen auch gerne beim An- oder Verkauf einer Immobilie lediglich beratend behilflich.

Rufen Sie mich unverbindlich an, um in einem gemeinsamen Gespräch den für Ihren Fall optimalsten und wirtschftalichsten Lösungsweg zu finden.

Die gültigen Gesetze und Verordnungen werden als Bewertungsgrundlage der Immobilienbewertung angewendet. Um alle Werte entsprechend bestimmen zu können, ziehe ich neben den einschlägigen Kennzahlen und den Daten der Landesämter die Marktdaten der lokalen Gutachterausschüssen an. Außerdem wird eigene Marktforschung durchgeführt, die Lage und der objektspezifische Bauzustand, wie Modernisierungen, Reparaturrückstau oder Baumängel an den baulichen Anlagen berücksichtigt.

Auch die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und dergleichen gehören zu meinen Leistungen.

Meine gute Kenntnis des Immobilienmarktes und meine langjährige Praxis als Bausachverständiger gewährleisten Ihnen eine fundierte, marktgerechte und belastbare Bewertung Ihrer Immobilen – ebenso die regelmäßige Überprüfung der IHK.

In meiner Rolle als Gutachter bin ich hauptsächlich in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig:


Landkreis Biberach

Immobilienbewertung im Landkreis Biberach

Für eine private oder auch eine Gewerbeimmobilie im Landkreis Biberach suchen Sie nach einem vereidigten, öffentlich bestellten Immobiliengutachter, um den Verkehrswert des Objektes zu bestimmen?

Im Folgenden erhalten Sie Sie einen Überblick über meine Leistungsangebot im Zusammenhang mit Bewertungsfällen im gewerblichen und privaten Bereich.

Gemäß § 194 Baugesetzbuch erstatte ich Verkehrswertgutachten für:

  • Scheidung
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Festellung der Vermögensverhältnisse
  • Beleihung
  • Immobilienankauf oder Immobilienverkauf
  • Nachlassregelung
  • Erbschaftssteuer
  • Schenkungssteuer
  • Entnahme aus Betriebsvermögen

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Fax: 08221 / 201 31 14
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Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
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Um beim Erwerb oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung kostspielige Fehler zu meiden, kann schon eine Wertermittlung auf rein informeller Basis sehr hilfreich sein. Nicht immer ist ein umfangreiches, formelles Verkehrswertgutachten zwingend notwendig. Auch in derartigen Fällen ist eine fundiertes Verkehrswertwertermittlung selbstverständlich. Als Architekt und Bausachverständiger stehe ich bei Bedarf zudem in beratender Rollezur Verfügung, wenn es um den An- oder Verkauf sowie mögliche Nutzungspotenziale geht.

Rufen Sie mich an, um in einem gemeinsamen Gespräch zu beraten, welches die sinnvollste und wirtschaftliche Lösung in Ihrem Fall darstellt.

Als Grundlage für die Immobilienbewertung werden die gültigen Vorschriften und Verordnungen angewendet. Neben einschlägigen Kennzahlen und Statistiken der Landesämter, werden von mir die von den lokalen Gutachterausschüssen erhobenen Marktdaten herangezogen. Um mir einen Eindruck von der Lagequalität und den objektspezifischen Bauzustand der Baulichkeiten machen zu können, wird von mir ein Besichtigungstermin  durchgeführt. Denn Lagemerkmale und z.B. Reparaturanstau, Baumängel oder eventuelle Modernisierungen an den Baulichkeiten beeinflussen den Marktwert.

Auch die Feststellung des Barwerts von grundstücksgleichen Rechten und Lasten, wie zum Beispiel Wohnrecht, Erbaurecht, Nutzungsbeschränkungen, Geh- und Fahrtrecht, etc. gehören zu meinen Leistungen.

Meine langjährige Erfahrung als Bausachverständiger und meine mehrjährige Kenntnis des Grundstücksmarktes sowie die turnusmäßige Überprüfung meiner Gutachten durch die Industrie- und Handelskammer gewährleisten den Kunden eine fundierte, marktgerechte und belastbare Bewertung Ihrer Immobillien.

Ich bin als Sachverständiger hauptsächlich in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig:


Steinheim

Immobilienbewertung in Steinheim im Landkreis Heidenheim

Sie brauchen für eine Privatimmobilie oder auch eine gewerbliche Immobilie in Steinheim zur Feststellung des Verkehrswerts ein Immobiliengutachten eines professionellen, vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliengutachters.

Sie erhalten nachfolgend über meine Leistungen im Zusammenhang mit Bewertungsfällen im privaten und gewerblichen Bereich einen Überblick.

Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches für:

  • Immobilienerwerb oder Immobilienverkauf
  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Beleihung
  • Schenkungssteuer
  • Scheidung
  • Nachlassregelung
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Vermögensübersicht

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Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


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Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
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Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Wenn Sie sich beim  Ankauf oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses vor eventuellen Kostenfallen schützen wollen, kann eine Wertfeststellung, die dabei nicht notwendigerweise in Form eines Gutachtens erfolgen muss, dabei förderlich sein, sich finanziellen Fehlentscheidungen gegenüber abzusichern. Ein umfassendes Wertgutachten ist hierbei nicht zwingend notwendig. Auch in solchen Fällen ist eine fundierte Verkehrswertermittlung selbstverständlich. Auch in beratender Rolle stehe ich Ihnen als Sachverständiger gerne zur Seite, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder veräußern wollen.

Als Bewertungsgrundlage werden die gültigen Vorschriften und Verordnungen angewendet. Außerdem ziehe ich neben den einschlägigen Kennzahlen und Statistiken der Landesämter die Marktdaten der lokalen Gutachterausschüsse heran. Um den objektspezifischen Bauzustand wie zum Beispiel Reparaturrückstau, Baumängeln oder Renovierungen berücksichtigen zu können, ist ein Ortstermin am Objekt erforderlich.

Ich bin seit vielen Jahren als Baugutachter aktiv und verfüge dementsprechend über substantiierte Kenntnis des Immobilienmarktes, was ein Höchstmaß an marktgerechter Bewertung Ihrer Immobilie garantiert. Die regelmäßigen Kontrollen meiner Sachverständigengutachten durch die Industrie- und Handelskammer sind ein Garant für ihre Qualität und bieten Gwähr, dass  sie den formalen Anforderungen entsprechen, die z.B. Gerichte und Finanzbehörden an Gutachten stellen.

Als Gutachter bin ich vornehmlich in folgenden Land- und Stadtkreisen tätig:

Auch die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und dergleichen gehören zu meinen Dienstleistungen.

Bei einem gemeinsamen Gespräch können wir gerne die wirtschaftlichsten Optionen zur Finanzierung Ihrer Immobilie besprechen.


Giengen

Immobilienbewertung in Giengen im Landkreis Heidenheim

Sie möchten den Verkehrswert einer Immobilie feststellen lassen und benötigen hierzu die Hilfe eines vereidigten, sachkundigen und öffentlich bestellten Immobiliengutachters?

Sie erhalten im Folgenden über meine Leistungen im Zusammenhang mit Bewertungsfällen im gewerblichen und privaten Bereich einen kurzen Überblick.

Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches für:

  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Nachlassregelung
  • Schenkungssteuer
  • Scheidung
  • Vermögensübersicht
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Beleihung

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Wolfgang Eichelmann

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Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


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Tel.: 08221 / 201 31 13
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Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Um beim Erwerb oder beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung kostspielige Fehler zu vermeiden, kann schon eine Ermittlung des Wertes auf rein informeller Basis sehr hilfreich sein. Ein Gutachten in aller Ausführlichkeit ist nicht immer nötig. Eine solide und treffende Verkehrswertermittlung kann ich Ihnen auch für einen solchen Fall zusagen. Wenn Sie eine Immobilie ver- oder ankaufen wollen, stehe ich Ihnen gerne auch nur beratend zur Seite.

Welche Lösung für Ihr Anliegen die vorteilhafteste und wirtschftalichste ist, können wir in einem persönlichen Gespräch beraten.

Die gültigen Vorschriften und Verordnungen sind Bewertungsgrundlage meiner Immobilienbewertung. Zur marktgerechten Ermittlung des Wertes werden von mir, neben einschlägigen Tabellenwerken und den Daten der Landesstatstiken, die von dem lokalen Gutachterausschuss erhobenen Marktdaten herangezogen. Eigene Marktrecherchenergänzen gegebenenfalls die Datengrundlagen. Um den objektspezifischen Bauzustand erfassen und in die Bewertung einbeziehen zu können, wie z. B. Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen und die Lagequalität der Liegenschaft bestimmen zu können, ist ein Ortstermin anzuberaumen .

Ich verfüge aufgrund meiner jahrelangen Betätigung als Baugutachter im schwäbischen Raum über fundierte Kenntnis des hießigen Grundstücksmarktes und kann Ihnen eine marktgerechte Bewerung Ihrer Immobilien zusagen. Regelmäßige Inspektion meiner Gutachten durch die IHK sind Gewähr dafür, dass sie insbesondere den Ansprüchen der Gerichteu und  Finanzbehörden gerecht werden.

Ich bin als Sachverständiger überwiegend in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig:

Ansonsten gehören auch die Wertermittlung von grundstücksgleichen Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen u. dgl. zu meinen Leistungen.

In einem gemeinsamen Gespräch können wir besprechen, welche Art von Leistung zur Lösung für Ihre Anliegen am passendsten und wirtschaftlichsten ist.


Herbrechtingen

Immobilienbewertung in Herbrechtingen im Landkreis Heidenheim

Sie brauchen für eine Privatimmobilie oder auch eine gewerbliche Immobilie in Herbrechtingen ein Immobiliengutachten eines sachkundigen, vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliengutachters zur Feststellung des Verkehrswerts.

Im Folgenden können Sie sich einen detaillierten Überblick über meine Leistungen bzgl. unterschiedlichster Bewertungsfälle verschaffen. Ich bin sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich tätig.

Gemäß § 194 BauGB erstatte ich Verkehrswertgutachten für:

  • Schenkungssteuer
  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Beleihung
  • Scheidung
  • Vermögensübersicht
  • Nachlassregelung
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Erbschaftssteuer

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Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


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Fax: 08221 / 201 31 14
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Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Um beim Erwerb oder bei Veräußerung eines Hauses oder einer Wohnung kostspielige Fehler zu meiden, kann schon eine formlose Wertermittlung hilfreich sein. Ein umfangreiches Wertgutachten ist nicht immer erforderlich. Auch in diesen Fällen garantiere ich Ihnen eine fundierte und gewissenhafte Verkehrswertermittlung . Beim An- oder Verkauf einer Immobilie kann ich Ihnen auf Wunsch auch nur in beratender Rolle als Gutachter zur Seite stehen.

Die Vorschriften und einschlägigen Wertermittlungsverordnungen sind Grundlage für meine Immobilienbewertung. Ich ziehe neben den einschlägigen Kennzahlen und Statistiken der entsprechenden Landesämter die Marktdaten des örtlichen Gutachterausschusses heran, um den Wert einer Immobilie marktgerecht zu bestimmen . Gegebenenfalls führe ich zusätzlich eigene Marktrecherchen durch. Bei einem Ortstermin werden Grundstückslage und an den Gebäudeanlagen Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen und dergleichen aufgenommen und bei der Bewertung berücksichtigt.

Ich bin seit vielen Jahren als Bewerter im Schwäbischen Raum beschäftigt und verfüge darum über umfassende Kenntnis des hießigen Immobilienmarktes. Eine zutreffende Bewertung der Immobile kann ich Ihnen deshalb zusichern. Regelmäßige Kontrollen meiner Sachverständigengutachten durch die Industrie- und Handelskammer garantieren ihre Qualität und korrekte Form, was besonders bei Gericht und Behörde von Wichtigkeit ist.

Mein regionaler Tätigkeitsfokus als Sachverständiger liegt in den folgenden Land- und Stadtkreisen:

Auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen gehört zu meinem Dienstleistungsangebot.

Bei einem gemeinsamen Gespräch können wir natürlich die wirtschaftlichsten Optionen zur Finanzierung Ihrer Immobilie besprechen.


Landkreis Heidenheim

Immobilienbewertung im Landkreis Heidenheim

Sie möchten den Verkehrswert einer Privat- oder einer Gewerbeimmobilie feststellen lassen und benötigen hierzu die Hilfe eines sachverständigen, vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliengutachters?

Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über meine Leistungen bezüglich unterschiedlichster Bewertungsfälle verschaffen – ich bin sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich tätig.

Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch für:

  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Beleihung
  • Vermögensübersicht
  • Schenkungssteuer
  • Nachlassregelung
  • Scheidung
  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Erbschaftsauseinandersetzung

Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann

Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Büro Ulm

Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de

Eine Wertfeststellung, die nicht notwendigerweise in Form eines Gutachtens erfolgen muss, kann helfen, sich wirtschaftlichen Fehlentscheidungen gegenüber abzusichern, wenn Sie sich vor dem An- oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung befinden. Nicht immer ist ein umfangreiches, formelles Wertgutachten nötig. Auch in derartigen Fällen steht eine fundierte Verkehrswertermittlung außer Frage. Selbstverständlich stehe ich Ihnen bei Bedarf auch beratend zur Seite, wenn Sie eine Immobilie erwerben oder verkaufen wollen.

Gerne können wir in einem gemeinsamen Gespräch diskutieren, welche Art von Dienstleistung zur Lösung Ihres Anliegens am passendsten und wirtschaftlichsten ist.

Die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sind Bewertungsgrundlage meiner Immobilienbewertung. Um den Immobilienwert marktgerecht festzustellen, ziehe ich neben den gebäudespezifischen Kennzahlen und den Daten der Landesämter für Statistik, die Marktdaten des Gutachterausschusses heran. Gegebenenfalls führe ich eigene Marktrecherchen durch. Um den objektspezifischen Bauzustand bestimmen zu können, ist ein Ortstermin erforderlich. Hierbei werden die Lage und die baulichen Anlagen insbesondere in Bezug auf Reparaturrückstau, Baumängeln oder Renovierungen begutachtet und entsprechend eingewertet.

Auch die Feststellung des Barwertes von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie zum Besipiel Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Geh- und Fahrtrecht usw. sind Teil meines Leistungsangebots.

Ich bin seit vielen Jahren als Bausachverständiger im Raum Schwaben beschäftigt und verfüge dementsprechend über fundierte Kenntnis des Grundstücksmarktes, was eine marktgerechte Bewertung Ihrer Liegenschaft gewährleistet. Turnusmäßige Kontrollen meiner Gutachten durch die IHK  garantieren ihre Qualität und formale Richtigkeit, was insbesondere für die Anerkennung bei Gerichten und Finnzämtern von Bedeutung ist.

In meiner Rolle als Gutachter bin ich schwerpunktmäßig in nachfolgenden Land- und Stadtkreisen tätig:

Auch die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen gehört zu meinem Serviceangebot.


Thannhausen

Immobilienbewertung in Thannhausen im Landkreis Günzburg

Sie möchten den Verkehrswert einer privaten oder einer gewerblichen Immobilie feststellen lassen und benötigen hierzu die Hilfe eines öffentlich bestellten, vereidigten und erfahrenen Immobiliengutachters?

Im Folgenden bekommen Sie einen Überblick über mein Leistungsangebot sowohl was den gewerblichen als auch den privaten Bereich angeht.

Gemäß § 194 des Baugesetzbuches erstatte ich Verkehrswertgutachten für:

  • Erbschaftssteuer
  • Nachlassregelung
  • Scheidung
  • Beleihung
  • Entnahme aus Betriebsvermögen
  • Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Erbschaftsauseinandersetzung
  • Vermögensübersicht
  • Schenkungssteuer

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Wolfgang Eichelmann

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung


Büro Günzburg

Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
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Fax.: 0731 / 96 200 28
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Ob Sie nun eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen – schon eine formlose Feststellung des Immobilienwertes kann helfen, fatale wirtschaftliche Fehlentscheidungen zu vermeiden. Ein umfassendes und ausführliches Verkehrswertgutachten ist nicht immer notwendig. Eine fundierte Verkehrswertermittlung steht natürlich auch in solchen Fällen außer Frage. Gerne stehe ich Ihnen als Sachverständiger und Architekt auch nur beratend zur Seite, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen.

Als Gutachtengrundlage werden für die Immobilienbewertung die rechtskräftigen Vorschriften und Verordnungen angewendet. Neben einschlägigen Kennzahlen und den Daten der Statistischen Landesämter, werden von mir die vom hießen Gutachterausschuss erhobenen Marktdaten herangezogen. Um die Lageeigenschaften und den objektspezifischen Bauzustand in Bezug auf z.B. Reparatur- und Instandhaltungsrückstau, Baumängel oder Renovierungen, die wesentlichen Einfluss auf den Verkehrswert haben,  festzustellen, ist ein Ortstermin anzusetzen.

Ich bin seit vielen Jahren als Wertermittler in Schwaben tätig und verfüge deshalb über substantiierte Kenntnis des hießigen Grundstücksmarktes. Eine marktgerechte Bewertung Ihrer Liegenschaften kann ich Ihnen deshalb zusichern. Die regelmäßigen Überprüfungen meiner Gutachten durch die Industrie- und Handelskammer gewährleistet die Qualität und formale Richtigkeit meiner Gutachten, was besonders bei der Behörde und bei Gericht für eine Anerkennung die Voraussetzung ist.

Ich bin als Sachverständiger hauptsächlich in folgenden Land- und Stadtkreisen tätig:

Auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen gehört zu meinem Dienstleistungsangebot.

Gern können wir in einem gemeinsamen Gespräch ausarbeiten, welche Art von Leistung zur Lösung für Ihre Anliegen am sinnvollsten und wirtschaftlichsten ist.