Krumbach
Immobilienbewertung in Krumbach
Für eine private Immobilie oder auch eine Gewerbeimmobilie in Krumbach brauchen Sie ein Immobiliengutachten eines sachkundigen, vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliengutachters zur Feststellung des Verkehrswerts.
Im Nachfolgenden können Sie sich einen ausführlichen Überblick über meine Leistungen bzgl. unterschiedlichster Bewertungsfälle verschaffen – ich bin sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich tätig.
Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch für:
- Scheidung
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Schenkungssteuer
- Vermögensübersicht
- Nachlassregelung
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Beleihung
Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Schon eine informelle Bewertung, die nicht in Form eines Gutachtens erstellt sein muss, kann dabei helfen, sich wirtschaftlichen Fehlentscheidungen gegenüber abzusichern, wenn Sie sich vor dem Erwerb oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung stehen. Ein umfangreiches Wertgutachten ist hierbei nicht immer erforderlich. Eine fundierte Wertermittlung versteht sich auch in solchen Fällen von selbst. Selbstverständlich stehe ich Ihnen als Architekt und Bausachverständiger auch nur beratend zur Seite, wenn Sie eine Liegenschaft erwerben oder verkaufen wollen.
Grundlage für die Immobilienbewertung sind die gültigen Vorschriften und Verordnungen. Zur marktgerechten Ermittlung des Immobilienwerts werden von mir, neben einschlägigen Tabellenwerken und Statistiken der Landesämter, die von den regionalen Gutachterausschüssen erhobenen Marktdaten herangezogen und durch eigenes Datenmaterial ergänzt. Bei einem Besichtigungstermin wird die Lage und der objektspezifische Bauzustand, wie zum Beispiel Baumängel, Modernisierungen oder Reparaturrückstau an den Gebäudeanlagen festgestellt und eingepreist.
Ich verfüge auf Grund meiner jahrelangen Betätigung als Immobiliengutachter über fundierte Kenntnis des Grundstücksmarktes, weshalb Sie einer marktgerechten und überprüfbaren Bewertung Ihrer Liegenschaften verischert sein können. Um die Anforderungen der regelmäßigen Inspektionen meiner Sachverständigengutachten durch die IHK zu erfüllen, sind hohe Qualität der Gutachten und Ihre formale Richtigkeit unabdingbare Voraussetzung, was insbesondere für die Anerkennung bei Gerichten und Finanzbehörden von Bedeutung ist.
Mein regionaler Tätigkeitsschwerpunkt als Gutachter liegt in den folgenden Landkreisen und Stadtkreisen:
Auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und ähnliches gehören zu meinen Dienstleistungen.
Natürlich stehe ich Ihnen bei Bedarf beratend zur Seite und wir können die wirkungsvollste und wirtschaftlichste Lösung ihres Anlieges erörtern.
Memmingen
Immobilienbewertung in der kreissfreien Stadt Memmingen im Unterallgäu
Sie benötigen die professionelle Hilfe eines vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliengutachters, um den Verkehrswert einer privaten oder auch einer Gewerbeimmobilie feststellen zu lassen?
Im Folgenden erhalten Sie bei Bewertungsfällen im privaten und gewerblichen Bereich einen ausführlichen Überblick über meine Leistungen.
Gemäß § 194 Baugesetzbuch erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Nachlassregelung
- Beleihung
- Scheidung
- Erbschaftsteuer
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Vermögensübersicht
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Schenkungssteuer
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Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
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Fax.: 0731 / 96 200 28
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Schon eine informelle Schätzung des Wertes kann beim Hauskauf oder Wohnungskauf als auch beim Verkauf einer Immobilie helfen wirtschaftlicher Fehlentscheidungen zu vermeiden. Nicht immer ist ein vollständiges, formelles Verkehrswertgutachten erforderlich. Eine gewissenhafte Verkehrswertermittlung kann ich Ihnen auch in besagtem Fall zusichern. Auch nur in beratender Rolle stehe ich Ihnen als Architekt und Gutachter gerne zur Seite, wenn Sie vorhaben eine Immobilie zu erwerben oder zu verkaufen.
Grundlage meiner Immobilienbewertung sind die gültigen Vorschriften und einschlägigen Wertermittlungsverordnungen. Ich ziehe neben den einschlägigen Kennzahlen und den Daten der Landesämter für Statistik die Marktdaten des zuständigen Gutachterauschusses heran, um den Marktwert zu bestimmen. Ich führe darüber hinaus eigene Marktrecherchen durch, soweit dies erforderlich. Bei einem Ortstermin werden Lage und Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen an den baulichen Anlagen aufgenommen und entsprechend bei der Wertfestsetzung berücksichtigt.
Selbstverständlich gehört auch die Ermttlung der Barwerte von grundstücksgleichen Rechten und Lasten, wie Erbbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Geh- und Fahrtrecht, Abstandsflächenübernahmen, usw. zu meinem Leistungsangebot.
Meine jahrelange Praxis als Bewerter und die damit erwrorbene langjährige Kenntnis des Immobilienmarktes garantieren Ihnen eine marktgerechte und belastbare Bewertung Ihrer Immobillien. Die turnusmäßige Inspektion meiner Gutachten durch die Industrie- und Handelskammer bieten darüber hinaus Sicherheit, dass meine Gutachten die von den Gerichten geforderte Qualität und formale Richtigkeit aufweisen.
In einem persönlichen Gespräch können wir feststellen, welches die effektivste und wirtschaftlichste Lösung Ihres Anliegens darstellt.
Mein lokaler Tätigkeitsfokus als Sachverständiger liegt in den folgenden Landkreisen und Stadtkreisen:
Mindelheim
Immobilienbewertung in Mindelheim im Landkreis Unterallgäu
Sie benötigen für eine gewerbliche Immobilie oder eine private Immobilie in Mindelheim eine Immobilienbewertung eines fachkundigen, vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliengutachters.
Sowohl was den gewerblichen als auch den privaten Bereich angeht, bekommen Sie nachfolgend einen umfassenden Überblick über mein Leistungsangebot.
Gemäß § 194 Baugesetzbuch erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Schenkungssteuer
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Erbschaftssteuer
- Beleihung
- Scheidung
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
- Nachlassregelung
- Vermögensübersicht
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Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
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Fax.: 0731 / 96 200 28
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Schon eine informelle Wertfeststellung kann beim Wohnungs- oder Hauskauf für das Vermeiden finanzieller Fehlentscheidungen hilfreich sein. Nicht immer ist ein umfangreiches Wertgutachten zwingend. Eine gewissenhafte Verkehrswertermittlung ist auch in besagten en Fällen garantiert. Auch wenn Sie eine Liegenschaft verkaufen wollen, stehe ich Ihnen natürlich beratend zur Seite.
Die gültigen Gesetze und Verordnungen sind Bewertungsgrundlage meiner Immobilienbewertung. Neben einschlägigen Tabellenwerken und dem Datenmaterial der Landesämter, werden von mir die von den regionalen Gutachterausschüssen erhobenen Marktdaten herangezogen. Ebenso werden eigene Marktrecherchen durchgeführt, die Lage und der objektspezifische Bauzustand, wie Modernisierungen, Reparaturrückstau oder Baumängel an den baulichen Anlagen berücksichtigt.
Ich bin seit vielen Jahren als Baugutachter tätig und verfüge dementsprechend über substantiierte Kenntnis des Grundstücksmarktes. Auf Grund der regelmäßigen Kontrollen meiner Gutachten durch die IHK ist eine marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilien zusätzlich immer gewährleistet.
Zudem gehören auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen zu meinen Leistungen.
Gerne können wir in einem gemeinsamen Gespräch bereden, welche Art von Dienstleistung zur Lösung für Ihre Anliegen am sinnvollsten und wirtschaftlichsten ist.
Als Sachverständiger bin ich vormerklich in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig:
Bad Wörishofen
Immobilienbewertung in Bad Wörishofen im Landkreis Unterallgäu
Für eine gewerbliche Liegenschaft oder eine private Immobilie in Bad Wörishofen suchen Sie nach einem vereidigten, öffentlich bestellten Immobiliengutachter zur Bestimmung des Verkehrswertes des besagten Objektes?
Ich bin sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich tätig – verschaffen Sie sich im Nachfolgenden einen Überblick über meine Dienstleistungen bezüglich unterschiedlichster Bewertungsfälle.
Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch für:
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Vermögensübersicht
- Nachlassregelung
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Beleihung
- Schenkungssteuer
- Immobilienerwerb oder Immobilienverkauf
- Scheidung
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Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
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E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
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Wenn Sie sich vor dem Erwerb oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses vor finanziellen Schaden schützen wollen, kann eine Wertermittlung, die dabei nicht zwingend die umfassende Form eines Gutachtens haben muss, dabei dabei behilflich sein. Ein Verkehrswertgutachten in aller Ausführlichkeit ist dabei nicht immer nötig. Eine fundierte und belastbare Bewertung versteht sich auch in einem solchen Fall von selbst. Bei An- oder Verkauf einer Liegenschaft stehe ich Ihnen auch gerne nur einfach beratend zur Seite.
Die einschlägigen Wertermittlungsverordnungen und Vorschriften sind Grundlage für meine Immobilienbewertung. Zur marktgerechten Ermittlung des Werts der Immobilie werden von mir, neben einschlägigen Kennzahlen und den Daten der Statistischen Landesämter, die Markterhebungen des lokalen Gutachterausschusses herangezogen. Manchmal sind auch eigene Marktrecherchen angezeigt. Um den objektspezifischen Bauzustand bezüglich Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen und dergleichen sowie die Lagemerkmale feststellen und in der Bewertung zu berücksichtigen zu können, ist ein Besichtigungstermin durchzuführen.
Meine jahrelange Praxis als Bausachverständiger und meine jahrelange Kenntnis des Immobilienmarktes garantieren Ihnen einee substantiierte, marktgerechte und leistungsfähige Bewertung Ihrer Immobillien. Turnusmäßie Überprüfungen meiner Gutachten durch die IHK sind Gewähr für ihre Qualität und und formale Richtigkeit, was insbesonder bei Gericht und bei der Finanzbehörde wichtig ist.
Darüber hinaus gehören auch die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie z.B. Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen zu meinen Leistungen.
Natürlich stehe ich Ihnen bei Bedarf beratend zur Seite und wir können die effektivste und profitabelste Lösung ihres Anlieges durchsprechen.
Mein lokaler Tätigkeitsfokus als Sachverständiger liegt in den nachfolgenden Landkreisen und Stadtkreisen:
Landkreis Unterallgäu
Immobilienbewertung im Landkreis Unterallgäu
Sie brauchen für eine private Immobilie oder eine gewerbliche Immobilie in im Landkreis Unterallgäu ein Immobiliengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten, erfahrenen Immobiliengutachters zur Feststellung des Verkehrswerts.
Im Folgenden erhalten Sie im Zusammenhang mit Bewertungsfällen im privaten und gewerblichen Bereich einen ausführlichen Überblick über meine Leistungen.
Gemäß § 194 des Baugesetzbuches erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Immobilienankauf oder Immobilienverkauf
- Vermögensübersicht
- Scheidung
- Beleihung
- Nachlassregelung
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Schenkungssteuer
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Erbschaftssteuer
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Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
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Bereits eine informelle Wertermittlung kann beim Haus- oder Wohungskauf bzw. Verkauf ihrer Immobilie helfen wirtschaftliche Fehlentscheidungen zu umgehen. Nicht immer ist hierzu ein umfassandes, formal vollständiges Verkehrswertgutachten nötig. Eine gewissenhafte Verkehrswertermittlung ist auch in besagtem Fall garantiert. Selbstverständlich stehe ich Ihnen als Architekt und Bausachverständiger auf Wunsch auch beratend zur Seite, wenn Sie eine Liegenschaft erwerben oder verkaufen wollen.
Die gültigen Gesetze und Verordnungen sind Bewertungsgrundlage meiner Immobilienbewertung. Um den Immobilienwert marktgerecht bestimmen zu können, bediene ich mich neben den einschlägigen Tabellenwerken und den Daten des Statistikamtes der Marktdaten des lokalen Gutachterausschusses. Um die Lagekriterien und den objektspezifischen Bauzustand wie Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen in die Bewertung mit aufzunehmen, ist ein Besichtigungstermin vor Ort notwendig.
Ich erlangte auf Grund meiner jahrelangen Betätigung als Immobiliengutachter in Schwaben fundiertes Wissen über den örtlichen Immobilienmarkt und kann Ihnen somit eine zutreffende Wertermittlung versprechen. Meine Sachverständigengutachten werden durch die Industrie- und Handelskammer in regelmäßgen Abständen geprüft. Ihre Güte und formale Richtigkeit ist damit gesichert, was insbesondere bei Gerichten und Behörden von Bedeutung ist.
Darüber hinaus gehören auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen zu meinen Leistungen.
Bei einem gemeinsamen Gespräch können wir gern die wirtschaftlichsten Optionen zur Finanzierung Ihrer Immobilie besprechen.
Als Sachverständiger bin ich vor allem in folgenden Land- und Stadtkreisen tätig:
Donzdorf
Immobilienbewertung in Donzdorf im Landkreis Göppingen
Sie suchen für eine gewerbliche Immobilie oder auch eine private Immobilie in Donzdorf nach öffentlich bestellten und vereidigten, fachkundigen Immobiliengutachter zur Feststellung des Verkehrswerts.
Im Nachfolgenden können Sie sich einen umfassenden Überblick über meine Leistungen bezüglich unterschiedlichster Bewertungsfälle verschaffen – ich bin sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich tätig.
Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches für:
Nachlassregelung
Vermögensübersicht
Erbschaftsauseinandersetzung
Beleihung
Immobilienkauf und Immobilienverkauf
Scheidung
Entnahme aus Betriebsvermögen
Schenkungssteuer
Erbschaftssteuer
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Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
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Sowohl für den Wohnungskauf oder Hauskauf , als auch bei Verkauf einer Immobilie kann bereits eine formlose Wertfeststellung helfen, finanziellen Fehlentscheidungen zu vermeiden. Ein umfangreiches Verkehrswertgutachten ist hierzu nicht unbedingt nötig. Auch in solchen Fällen ist eine fundierte Bewertung selbstverständlich . Auch wenn Sie eine Liegenschaft verkaufen oder kaufen wollen, stehe ich Ihnen auf Wunsch beratend zur Seite.
Die rechtskräftigen Gesetze und Verordnungen werden als Bewertungsgrundlage der Immobilienbewertung angewendet. Ich verwende neben den einschlägigen Tabellenwerken und dem Datenmaterial der Statistischen Landesämter, die Marktdaten der örtlichen Gutachterausschüsse, um den Wert marktgerecht feststellen zu können. Ferner werden, soweit erforderlich, eigene Marktrecherchen durchgeführt, Die Lage und der objektspezifische Bauzustand, wie Baumängel, Modernisierungen oder Reparaturrückstau, etc. an den baulichen Anlagen werden bei einem Ortstermin aufgenommen und fließen in die Bewertung ein.
Meine über Jahre gesammelte Kenntnis des Grundstücksmarktes und meine reichhaltige Erfahrung als Bausachverständiger gewährleisten meinem Auftraggeber eine fundierte, marktgerechte und belastbare Bewertung der Immobilen. Die turnusmäßige Überprüfung meiner Verkehrswertgutachten durch die IHK ist Garant für Ihre Qualität und ihrer korreken formalen Ausführung, was insbesondere für die Anerkennung bei Behörden und Gericht von Wichtigkeit ist.
Darüber hinaus gehören auch die Ermittlung der Werte von grundstücksgleichen Rechten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht oder Lasten, wie Wege- und Fahrtrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen u.ä. zu meinen Leistungen.
Gerne können wir gemeinsam besprechen, welche Art von Leistung zur Lösung für Ihres Anliegens am geeignetesten und wirtschaftlichsten ist.
Mein regionaler Tätigkeitsschwerpunkt als Sachverständiger liegt in den folgenden Land- und Stadtkreisen:
Eislingen
Immobilienbewertung in Eislingen im Landkreis Göppingen
Sie benötigen für eine Privatimmobilie oder auch eine Gewerbeimmobilie in Eislingen zur Feststellung des Verkehrswerts einen professionellen, vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliengutachter.
Sowohl was den privaten als auch den gewerblichen Breich angeht, bekommen Sie im Folgenden einen ausführlichen Überblick über mein Leistungsangebot.
Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB für:
- Vermögensübersicht
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Immobilienankauf oder Immobilienverkauf
- Scheidung
- Schenkungssteuer
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Beleihung
- Erbschaftssteuer
- Nachlassregelung
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Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
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Für den Wohnungs- oder Hauskauf oder auch beim Verkauf kann schon eine formlose Feststellung des Verkehrswertes helfen, geldwerte Nachteile zu vermeiden. Nicht immer ist hierfür ein umfangreiches, formelles Wertgutachten in Auftrag zu geben. Ein fundierte Verkehrswertermittlung muss micht unbedingt in Gutachtenform erfolgen. Eine sorgfältige und treffende Bewertung kann ich Ihnen auch in einem solchen Fall zusagen. In meiner Eigenschaft als Architekt und Immobiliensachverständiger bin ich Ihnen auch gerne nur beratend behilflich.
Die Gesetze und einschlägigen Wertermittlungsverordnungen sind Grundlage für meine Bewertung von Immobilien. Um den Wert entsprechend ermitteln zu können, ziehe ich neben den einschlägigen Kennzahlen und dem Datenmaterial der Landesämter für Statistik, die Marktdaten des zuständigen Gutachterausschusses heran. Ich führe, sofern erforderlich und hilfreich, eigene Marktrecherchen durch. Bei einem Ortstermin werden die Lagequalität und der Zustand der baulichen Anlagen, wie zum Beispiel Baumängel, Modernisierungen oder Reparaturrückstau aufgenommen und in der Wertermittlung berücksichtigt.
Mit meiner langen Praxis als Wertermittler und der damit erworbenen guten Kenntnis des Grundstücksmarktes garantiere ich Ihnen eine fundierte, marktgerechte und belastbare Bewertung der Immobile. Meine Verkehrswertgutachten werden regelmäßig durch die IHK überprüft und bieten somit Gewähr für hohe Qualität und korrekte formale Ausführung, was besonders vor Gericht und bei Behörden wichtig ist.
Ansonsten gehört auch die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Nießbrauchrecht, Erbaurecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Geh- und Fahrtrechte, etc. zu meinem Leistungsbild.
Gerne können wir in einem gemeinsamen Gespräch erörtern, welche Art von Dienstleistung zur Lösung für Ihre Anliegen am passendsten und wirtschaftlichsten ist.
Mein regionaler Tätigkeitsfokus als Gutachter liegt in den folgenden Landkreisen und Stadtkreisen:
Geislingen
Immobilienbewertung in Geislingen im Landkreis Göppingen
Sie benötigen für eine Gewerbeimmobilie oder eine Privatimmobilie in Geislingen ein Immobiliengutachten eines vereidigten, sachkundigen, öffentlich bestellten Immobiliengutachters zur Feststellung des Verkehrswerts.
Im Folgenden erhalten Sie bei Bewertungsfällen im gewerblichen und privaten Bereich einen Überblick über meine Leistungen.
Gemäß § 194 Baugesetzbuch erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Immobilienankauf und Immobilienverkauf
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Beleihung
- Nachlassregelung
- Schenkungssteuer
- Erbschaftssteuer
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Feststellung der Vermögensverhältnisse
- Scheidung
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Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Schon eine Bewertung auf rein informeller Basis kann kann sehr hilfreich sein, um beim Kauf oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung kostspielige Fehler zu vermeiden. Nicht immer ist ein umfassendes Verkehrswertgutachten unabdingbar. Auch in solchen Fällen ist eine fundierte Verkehrswertermittlung selbstverständlich. Gerne stehe ich Ihnen als Architekt und Sachverständiger auch nur beratend zur Seite, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung an- oder verkaufen wollen.
Grundlage meiner Gutachten sind die einschlägigen Vorschriften und die Wertermittlungsverordnung. Neben Tabellenwerken und dem Datenmaterial der Landesämter für Statistik, werden von mir die vom lokalen Gutachterausschuss erhobenen Marktdaten herangezogen. Ein Ortstermin ist notwendig, um die Lage und den objektspezifischen Bauzustand (Baumängel, Instandhaltungs-, Modernisierungsrückstau, Modernisierungen u. dgl.) erfassen zu können. Diese wertrelevanten Faktoren fließen ebenfalls in die Wertermittlung ein.
Meine langjährige Praxis als Immobilienbewerter und meine damit erworbene Kenntnis des Grundstücksmarktes garantieren meinem Kunden eine substantiierte, marktgerechte und belastbare Bewertung seiner Immobillien. Turnusmäßige Kontrollen meiner Gutachten durch die IHK gewährleisten ihre hohe Qualität und bieten Gewähr, dass sie den formalen Anforderung, die insbesondere von Finanzbehörden und Gerichten gestellt werden, entsprechen.
Außerdem gehören auch die Bewertung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen, Wege- und Fahrtrecht usw. zu meinen Leistungen.
In einem perönlichen Gespräch können wir gemeinsam unverbindlich erörtern, welche Leistung für Ihren Fall angemessen und am wirtschaftlkichsten zu realisieren ist.
In meiner Rolle als Sachverständiger bin ich vormerklich in nachfolgenden Land- und Stadtkreisen tätig:
Landkreis Göppingen
Immobilienbewertung Göppingen - Immobilienbewertung im Landkreis Göppingen
Für eine Gewerbe- oder eine Privatimmobilie im Landkreis Göppingen suchen Sie nach einem erfahrenen, qualifizierten, vereidigten Immobiliengutachter, um den Verkehrswert des Objektes zu bestimmen?
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über meine Leistungen im Zusammenhang mit Bewertungsfällen im privaten und gewerblichen Bereich.
Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB für:
- Erbschaftssteuer
- Schenkungssteuer
- Scheidung
- Beleihung
- Vermögensübersicht
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Nachlassregelung
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
Kontaktieren Sie mich hierzu unter folgender Telefonnummer:
Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Eine Immobilienbewertung, die nicht zwingend die Form eines Gutachtens haben muss, kann Ihnen dabei helfen sich wirtschaftlichen Fehlentscheidungen gegenüber abzusichern, wenn Sie vor Entscheidung zum An- oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses stehen. Ein umfangreiches Verkehrswertgutachten ist hierfür nicht unbedingt vonnöten. Eine genaue Verkehrswertermittlung kann ich Ihnen auch in einem solchen Fall zusichern. Bei Bedarf stehe ich in beratender Funktion an Ihrer Seite, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder verkaufen wollen.
Grundlage meiner Immobilienbewertung sind die Gesetze und einschlägigen Wertermittlungsverordnungen. Ich ziehe neben den Tabellenwerken des Bundesbauministeriums und dem Datenmaterial der Landesämter für Statistik, die Marktdaten des örtlichen Gutachterauschusses heran, um den Verkehrswert zu ermitteln. Gegebenenfalls führe ich eigene Marktrecherchen durch. Die Lage und eventuelle Baumängel, Modernisierungen oder Reparaturrückstau an den baulichen Anlagen müssen bei einem Besichtigungstermin erfasst werden, denn diese Faktoren beeinflussen selbstverständlich den Marktwert.
Ich verfüge auf Grund meiner jahrelangen Tätigkeit als Baugutachter über fundierte Kenntnis des Grundstücksmarktes und kann Ihnen damit eine marktgerechte und belastbare Bewertung der jeweiigen Immobilie gewährleisten. Wegen der regelmäßigen Kontrollen meiner Gutachten durch die Industrie- und Handelskammer können Sie sicher sein, dass sie von hoher Qualität sind und den formalen Anforderungen der Gerichte und Finanzbehörden entsprechen.
Auch die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmenund ähnliches gehören zu meinen Dienstleistungen.
Gern können wir in einem gemeinsamen, unverbindichen Gespräch bereden, welche Art von Dienstleistung zur Lösung Ihres Falles am geeignetesten und wirtschaftlichsten ist.
Als Gutachter bin ich überwiegend in nachfolgenden Land- und Stadtkreisen tätig:
Ehingen
Immobilienbewertung in Ehingen im Alb-Donau-Kreis
Sie möchten den Verkehrswert einer privaten oder auch einer Gewerbeimmobilie feststellen lassen und brauchen hierzu die Hilfe eines vereidigten, sachverständigen und öffentlich bestellten Immobiliengutachters?
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung bin ich sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich tätig – im Nachfolgenden können Sie sich einen detaillierten Überblick über meine Leistungen bezüglich unterschiedlichster Bewertungsfälle verschaffen.
Gemäß § 194 des Baugesetzbuches erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Scheidung
- Schenkungssteuer
- Beleihung
- Erbschaftssteuer
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Vermögensübersicht
- Nachlassregelung
- Immobilienankauf oder Immobilienverkauf
Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Eine Ermittlung des Marktwerts (=Verkehrswert), die nicht notwendigerweise in Form eines Gutachtens erfolgen muss, kann Ihnen helfen, sich gegen finanzielle Fehlentscheidungen abzusichern, wenn Sie vor dem An- oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung stehen. Nicht immer ist ein vollständiges, formelles Gutachten erforderlich. Natürlich ist auch in einem solcen Fall eine fehlerfreie Verkehrswertermittlung garantiert.
Gerne stehe ich Ihnen bei Bedarf beratend zur Seite und wir können so gemeinsam die effizienteste und wirtschaftlichste Lösung Ihres Anliegens finden.
Grundlage meiner Immobilienbewertungen sind die einschlägigen Wertermittlungsverordnungen und gültigen Gesetze . Neben einschlägigen Tabellenwerken und Statistiken der Statistikämter, werden von mir die von den regionalen Gutachterausschüssen erhobenen Marktdaten herangezogen. Eigene Marktrecherchen ergänzen den Datenpool. Bei einem Besichtigungstermin werden Lage und z. B. Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen an den baulichen Anlagen aufgenommen, da diese ebenfalls Einfluss auf den Marktwert haben.
Auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurech, Wohnrecht, Nießbrauchrecht, Abstandsflächenübernahmen, Geh- und Fahrtrecht, etc. gehören zu meinen Leistungen.
Meine langjährige Kenntnis des Grundstücksmarktes und meine Praxis als Bausachverständiger garantieren meinen Kunden eine fundierte, marktgerechte und belastbare Bewertung Ihrer Immobile. Turnusmäßige Kontrollen meiner Verkehrswertgutachten durch die IHK gewährleisten ihre Qualität und ihre formale Richtigkeit, was besondes bei Gerichten und Finanzbehörden von Bedeutung ist.
Ich bin als Gutachter schwerpunktmäßig in folgenden Land- und Stadtkreisen tätig:
