Altenstadt
Immobilienbewertung in Altenstadt im Landkreis Neu-Ulm
Um den Verkehrswert einer Gewerbe- oder einer privaten Immobilie in Altenstadt zu bestimmen, suchen Sie nach einem qualifizierten, vereidigten Immobiliengutachter.
Sowohl was den privaten als auch den gewerblichen Breich angeht, bekommen Sie nachfolgend einen umfassenden Überblick über mein Leistungsangebot.
Gemäß § 194 des Baugesetzbuches erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Nachlassregelung
- Vermögensübersicht
- Schenkungssteuer
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Immobilienankauf oder Immobilienverkauf
- Beleihung
- Erbschaftssteuer
- Scheidung
Nehmen Sie Kontakt auf

Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Um beim Erwerb oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung kostspielige Fehler zu meiden, kann schon eine Wertermittlung auf rein informeller Basis sehr hilfreich sein. Ein ausführliches Wertgutachten ist nicht immer erforderlich. Auch in einem solchen Fall garantiere ich ihnen eine präzise Verkehrswertermittlung. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch nur beratend zur Seite, wenn Sie eine Liegenschaft erwerben oder verkaufen wollen.
Die rechtskräftigen Gesetze und Verordnungen sind Bewertungsgrundlage meiner Immobilienbewertung. Neben einschlägigen Tabellenwerken und Statistiken der Landesämter, werden von mir die von den örtlichen Gutachterausschüssen erhobenen Marktdaten herangezogen. Neben eigenen Marktrecherchen fließen, die Lage und der objektspezifische Bauzustand, wie Reparaturrückstau, Baumängel oder Renovierungen und dgl. an den baulichen Anlagen in die Wertermittlung ein.
Meine mehrjährige Praxis als Immobilienbewerter und die damit erlangte Kenntnis des Grundstücksmarktes garantieren Ihnen eine fundierte, marktgerechte und belastbare Bewertung Ihrer Immobilen. Wegen der regelmäßigen Prüfung meiner Gutachten durch die Industrie- und Handelskammer können Sie Gewissheit haben, dass die Gutachten den Anforderungen von Gerichten und Finanzbehörden genügen.
Mein örtlicher Tätigkeitsfokus als Sachverständiger liegt in den nachfolgenden Land- und Stadtkreisen:
Auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen gehört zu meinem Dienstleistungsangebot.
Bei einem gemeinsamen Gespräch können wir gern die wirtschaftlichsten Optionen zur Finanzierung Ihrer Immobilie besprechen.
Landkreis Neu-Ulm
Immobilienbewertung in Neu-Ulm
Für eine Gewerbe- oder eine Privatimmobilie im Landkreis Neu-Ulm suchen Sie nach einem qualifizierten, vereidigten Immobiliengutachter zur Bestimmung des Verkehrswerts?
Sie erhalten im Folgenden über meine Leistungen bei Bewertungsfällen im privaten und gewerblichen Bereich einen Überblick.
Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch für:
- Nachlassregelung
- Immobilienankauf oder Immobilienverkauf
- Vermögensübersicht
- Schenkungssteuer
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Scheidung
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Beleihung
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Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
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Schon eine formlose Wertermittlung kann sowohl beim Erwerb als auch beim Verkauf einer Immobilie helfen finanzielle Fehlentscheidungen zu umgehen. Nicht immer ist ein umfassendes Wertgutachten nötig. Auch in einem solchen Fall ist eine fundierte Verkehrswertermittlung selbstverständlich. In meiner Funktion als Sachverständiger und Architekt bin auch gerne nur beratend bei Kauf oder Verkauf für Sie tätig.
Als Grundlage für die Bewertung werden die gültigen Gesetze und die Wertermittlungsverordnung angewendet. Zur marktgerechten Wertermittlung werden von mir, neben einschlägigen Tabellenwerken und den Daten der Landesämter für Statistik, die von den lokalen Gutachterausschüssen erhobenen Marktdaten herangezogen. Gegebenenfalls werden eigne Markterhebungen durchgeführt. Die Lagekriterien und der objektspezifische Bauzustand, wie Modernisierungen, Reparaturrückstau oder Baumängel an den Baulichkeiten, die wesentlichen Einfluss bei der Wertbestimmung einer Immobilie haben, werden bei einem Ortstermin aufgenommen.
Ich bin seit vielen Jahren als Immobilienbewerter in der Region tätig und verfüge deshalb über substantiierte Kenntnis des hießigen Grundstücksmarktes, womit ich Ihnen ein marktgerechte Bewertung der jeweiligen Liegenschaften zusichern kann. Die regelmäßigen Inspektion meiner Sachverständigengutachten durch die Industrie- und Handelskammer sind ein Garant für ihre Qualität und formale Richtigkeit, die bei Gericht und Behörde Voraussetzung für die Anerkennung des Gutachtens ist.
In meiner Rolle als Sachverständiger bin ich überwiegend in folgenden Land- und Stadtkreisen tätig:
Auch die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und ähnliches gehören zu meinen Leistungen.
Bei einem gemeinsamen Gespräch können wir gern die wirtschaftlichsten Optionen zur Finanzierung Ihrer Immobilie besprechen.
Aalen
Immobilienbewertung in Aalen im Ostalbkreis
Sie benötigen die Hilfe eines vereidigten, sachverständigen und öffentlich bestellten Immobiliengutachters, um den Verkehrswert einer privaten oder einer gewerbliche Immobilie in Aalen oder Umgebung feststellen zu lassen?
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über meine Leistungen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung.
Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch für:
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Nachlassregelung
- Scheidung
- Vermögensübersicht
- Erbschaftssteuer
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Beleihung
- Schenkungssteuer
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
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Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
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Fax.: 0731 / 96 200 28
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Beim Haus- oder Wohungsan- oder verkauf kann oft schon eine formlose Expertise dabei behilflich sein wirtschaftliche Fehlentscheidungen zu umgehen. Nicht immer ist ein umfangreiches Verkehrswertgutachten notwendig. Auch in solchen Fällen kann ich Ihnen eine fundierte Beurteilung und Wertermittlung zusichern. In meiner Funktion als Architekt und Gutachter stehe ich Ihnen auch gerne nur beratend zur Seite, wenn Sie eine Immobilie an- oder verkaufen wollen.
Die gültigen Vorschriften und Wertermittlungsverordnungen sind Grundlage für meine Immobilienbewertungen. Neben den einschlägigen Kennzahlen und Tabellenwerken werden von mir die von den regionalen Gutachterausschüssen erhobenen Marktdaten zur Wertermittlung herangezogen. Bei einem Besichtigungstermin vor Ort werden von mir evtl. vorhandene Baumängel, Modernisierungen oder Reparaturrückstau an den baulichen Anlagen sowie die Lagequalität aufgenommen, denn diese Faktoren beeinflussen selbstverständlich den Verkehrswert (=Marktwert).
Außerdem gehören auch die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen zu meinen Leistungen
Ich bin seit vielen Jahren als Bausachverständiger aktiv und verfüge deshalb über substantiierte Kenntnis des Grundstücksmarktes. Aufgrund der regelmäßigen Kontrollen meiner Sachverständigengutachten durch die Industrie- und Handelskammer können Sie versichert sein, dass meine Gutachten von hoher Qualität sind und bundesweit den Ansprüchen der Gerichte und Behörden genügen .
In meiner Rolle als Gutachter bin ich vormerklich in nachfolgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig:
Natürlich stehe ich Ihnen bei Bedarf beratend zur Seite und wir können die effizientste und profitabelste Lösung ihres Anlieges diskutieren.
Schwäbisch Gmünd
Immobilienbewertung in Schwäbisch Gmünd im Ostalbkreis
Für eine private Immobilie oder eine Gewerbeimmobilie in Schwäbisch Gmünd benötigen Sie ein Immobiliengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten, sachverständigen Immobiliengutachters zur Feststellung des Verkehrswerts.
Ich bin sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich tätig – verschaffen Sie sich im Folgenden einen Überblick über meine Leistungen bezüglich verschiedenster Bewertungsfälle.
Gemäß § 194 BauGB erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Scheidung
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Nachlassregelung
- Beleihung
- Erbschaftssteuer
- Immobilienankauf oder Immobilienverkauf
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Schenkungssteuer
- Vermögensübersicht
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Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
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Fax: 08221 / 201 31 14
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Fax.: 0731 / 96 200 28
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Wenn Sie sich vor dem Kauf oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses befinden, kann eine Wertexpertise helfen, finanzielle Fehlentscheidungen zu umgehen. Hierzu ist ein umfangreiches, formelles Gutachten nicht unbedingt notwendig. Auch in derartigen Fällen führe ich natürlich eine fundierte und überprüfbare Verkehrswertermittlung durch. Als Architekt und Gutachter stehe ich Ihnen beim Verkauf oder Ankauf einer Liegenschaft mit meinem Fachwissen auch gerne nur beratend zur Seite.
Die rechtskräftigen Gesetze und Verordnungen sind Bewertungsgrundlage meiner Immobilienbewertungen. Zur marktgerechten Ermittlung des Wertes werden von mir, neben den einschlägigen Tabellenwerken und den Daten der Landesstatistikämter, die vom örtlichen Gutachterausschuss erhobenen Marktdaten verwendet. Um den objektspezifischen Bauzustand bestimmen zu können, wie z.B. Reparaturrückstau, Baumängel oder durchgeführte Modernisierungen und die Lage beurteilen zu können, wird von mir ein Besichtigungstermin durchgeführt, dessen Feststellungen in die Bewertung eingehen.
Auch Rechte und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und ähnliches beeinflussen den Wert einer Immobilie und werden von mir, sofern erforderlich, bei der Feststellung des Immobilienwertes berücksichtigt.
Ich bin seit vielen Jahren als Bewerter tätig und verfüge deshalb übeber substantiierte Kenntnis des Immobilienmarktes und kann Ihnen eine marktgerechte Immobilienbewertung zusichern. Darüber hinaus bieten die regelmäßigen Überprüfungen meiner Gutachten Gewähr dafür, dass die Gutachten den formalen Anforderungen und den Qualitätsstandards insbesondere der Justiz- und Finanzbehörden genügen.
In folgenden Landkreisen und Stadtkreisen bin ich überwiegend tätig:
Ellwangen
Immobilienbewertung in Ellwangen im Ostalbkreis
Sie benötigen für eine Gewerbeimmobilie oder auch eine Privatimmobilie in Ellwangen ein Immobiliengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten, sachverständigen Immobiliengutachters zur Feststellung des Verkehrswerts.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über mein Leistungsangebot als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständer Immobilienbewerter.
Gemäß § 194 BauGB erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Nachlassregelung
- Schenkungssteuer
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Scheidung
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
- Erbschaftssteuer
- Beleihung
- Vermögensübersicht
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Um beim Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung kostspielige Fehler zu meiden, kann schon eine Wertermittlung auf rein informeller Basis sehr hilfreich sein. Ein umfangreiches, formelles Wertgutachten ist hierzu nicht immer notwendig. Eine fehlerfreie Verkehrswertermittlung ist auch in besagten Fällen garantiert. Gerne stehe ich Ihnen als Sachverständiger auch nur beratend zur Seite, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder verkaufen wollen.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage de rechtskräftigen Gesetze und Verordnungen. Um den Marktwert (=Verkehrswert)vzu bestimmen, ziehe ich neben den einschlägigen Kennzahlen und Tabellenwerken die Marktdaten des regionalen Gutachterausschusses heran. Bei einem Besichtigungtermin des Objekts wird z.B. Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen an den baulichen Anlagen aufgenommen und die Lagequalität festgestellt, da diese Faktoren Auswirkungen auf den Marktwert haben.
Ich verfüge aufgrund meiner jahrelangen Betätigung als Immobiliengutachter über fundiertes Wissen des Grundstücksmarktes. und kann Ihnen eine marktgerechte Immobilienbewertung versichern. Die regelmäßigen Inspektion meiner Gutachten durch die Industrie- und Handelskammer sind Garant für ihre Qualität und ihre bundesweite Anerkennung bei Gerichten und Behörden.
Ich bin als Gutachter vormerklich in folgenden Land- und Stadtkreisen tätig:
Auch die Wertermittlung von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und ähnliches gehören zu meinen Leistungen.
Gerne können wir gemeinsam besprechen, welche Art von Dienstleistung zur Lösung für Ihre Anliegen am angebrachtesten und wirtschaftlichsten ist.
Bopfingen
Immobilienbewertung in Bopfingen im Ostalbkreis
Für eine gewerbliche Immobilie oder eine private Immobilie in Bopfingen brauchen Sie zur Feststellung des Verkehrswerts ein Immobiliengutachten ?
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über mein Leistungsangebot als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung.
Ich erstatte Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB für:
- Vermögensübersicht
- Scheidung
- Nachlassregelung
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Beleihung
- Schenkungssteuer
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
- Erbschaftssteuer
- Entnahme aus Betriebsvermögen
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Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
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Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
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Fax.: 0731 / 96 200 28
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Schon eine formlose Expertise kann beim Ankauf oder Verkauf einer Immobilie behilflich sein finanzielle Fehlentscheidungen zu vermeiden. Nicht immer ist hierzu ein umfangreiches, formal vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich. Eine gewissenhafte Beurteilung und Wertermittlung kann ich Ihnen auch in einem solchen Fall zusichern.
Bei Bedarf stehe ich Ihnen als Architekt und Sachverständiger auch gerne nur beratend zur Seite, wenn es um den An- oder Verkauf einer Wohnung, eines Hauses oder einer Gewerbeimmobilie geht.
Gerne können wir gemeinsam besprechen, welche Art von Leistung zur Lösung für Ihr Anliegen am geeignetesten und wirtschaftlichsten ist.
Die gültigen Gesetze und einschlägigen Wertermittlungsverordnungen sind Grundlage meiner Immobilienbewertung. Neben den einschlägigen Kennzahlen und dem Datenmaterial der Statistikämter, werden von mir die vom örtlichen Gutachterausschuss erhobenen Marktdaten für die Wertermittlung herangezogen. Um den objektspezifischen Bauzustand bezüglich Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen und dergleichen zu erfassen und die Lagequalität beurteilen zu können, wird von mir ein Ortstermin durchgeführt.
Auch die Ermittlung des Barwerts von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und dergleichen gehört zu meinem Serviceangebot, da diese so genannten grundstücksgleichen Rechte den Marktwert (=Verkehrswert) beeinflussen.
Meine gute Kenntnis des Grundstücksmarktes und meine jahrelange Praxis als Bausachverständiger gewährleisten den Kunden eine fundierte, marktgerechte und belastbare Bewertung der Immobilen – ebenso die turnusmäßige Kontrolle der IHK.
Ich bin als Sachverständiger überwiegend in nachfolgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig:
Ostalbkreis
Immobilienbewertung im Ostalbkreis
Um den Verkehrswert einer Gewerbe- oder einer privaten Immobilie im Ostalbkreis zu erfahren, suchen Sie nach einem vereidigten, qualifizierten Immobiliengutachter.
Sie bekommen im Folgenden einen umfassenden Überblick über mein Serviceportfolio sowohl was den privaten als auch den gewerblichen Bereich angeht.
Gemäß § 194 Baugesetzbuch erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Erbschaftssteuer
- Beleihung
- Schenkungssteuer
- Vermögensübersicht
- Scheidung
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Nachlassregelung
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
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Eine Immobilienwertermittlung, die nicht notwendigerweise in Form eines Gutachtens erstellt sein muss, kann Ihnen dabei helfen, wirtschaftliche Fehlentscheidungen zu vermeiden, wenn Sie vor dem Ankauf oder Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses stehen. Nicht immer ist ein umfangreiches Verkehrswertgutachten erforderlich. Auch in solchen Fällen ist eine fundierte Verkehrswertermittlung selbstverständlich. Wenn Sie eine Immobilie an- oder verkaufen wollen, stehe ich Ihnen in meiner Eigenschaft als Architekt und Sachverständiger gerne auch nur beratend zur Seite.
Rufen Sie mich unverbindlich an, um in einem Gespräch zu erörtern, welche Art von DIenstleistung für Ihren Fall angemessen und kostengünstig ist.
Die einschlägigen Wertermittlungsverordnungen und gültigen Vorschriften sind Grundlage für meine Bewertung der Immobilien. Neben den einschlägigen Tabellenwerken und dem Datenmaterial der Statistischen Landesämter ziehe ich die Marktdaten des örtlichen Gutachterausschusses für die Bewertung heran. Bei einem Ortstermin werden von mir die Lage und der objektspezifische Bauzustand, wie Modernisierungen, Reparaturrückstau oder Baumängel aufgenommen, denn diese Faktoren beeinflussen selbstverständlich den Markwert (=Verkehrswert).
Ich bin seit vielen Jahren als Baugutachter beschäftigt und verfüge dementsprechend über fundierte Kenntnis des Immobilienmarktes. Auf Grund der regelmäßigen Kontrollen meiner Gutachten durch die Industrie- und Handelskammer können Sie versichert sein, dass meine Gutachten höchsten Standard erfüllen und bei Gericht und Behörden im gesamten Bundesgebiet anerkannt werden.
Ich bin als Sachverständiger vormerklich in folgenden Landkreisen und Stadtkreisen tätig:
Donauwörth
Immobilienbewertung in Donauwörth im Landkreis Donau-Ries
Um den Verkehrswert einer Gewerbe- oder einer privaten Immobilie in Donauwörth zu bestimmen suchen Sie nach einem öffentlich bestellten, vereidigten Immobiliengutachter.
Im Folgenden bekommen Sie einen umfassenden Überblick über mein Serviceportfolio sowohl was den gewerblichen als auch den privaten Bereich angeht.
Gemäß § 194 BauGB erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Vermögensübersicht
- Scheidung
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
- Beleihung
- Erbschaftsauseinandersetzung
- Erbschaftssteuer
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Nachlassregelung
- Schenkungssteuer
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Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
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Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
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Für den Haus- oder Wohungskauf kann bereits ein formloses Wertgutachten für das Umgehen monetärer Fehlentscheidungen behilflich sein. Denn ein umfangreiches, formelles Wertgutachten ist nicht immer nötig. Eine präzise Verkehrswertermittlung ist auch in besagten en Fällen garantiert. Natürlich stehe ich Ihnen auch beratend zur Seite, wenn Sie eine Liegenschaft verkaufen wollen.
Die rechtskräftigen Gesetze und Verordnungen sind Bewertungsgrundlage meiner Immobilienbewertung. Um sämtliche Werte marktgerecht feststellen zu können, ziehe ich neben den einschlägigen Tabellenwerken und Statistiken der Landesämter die Marktdaten der regionalen Gutachterausschüssen an. Ich führe zusätzlich eigene Marktrecherchen durch, bei denen beispielsweise Reparaturrückstau, Baumängel oder Modernisierungen an den baulichen Anlagen berücksichtigt werden, denn der Marktwert wird auch von diesen Faktoren beeinflusst.
Ich verfüge aufgrund meiner jahrelangen Tätigkeit als Immobiliensachverständiger über fundierte Kenntnis des Immobilienmarktes. Eine marktgerechtes Gutachten Ihrer Immobilien ist zudem immer garantiert aufgrund der regelmäßigen Überprüfung meiner Sachverständigengutachten durch die IHK.
In meiner Rolle als Gutachter bin ich hauptsächlich in folgenden Land- und Stadtkreisen tätig:
Auch die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und dergleichen gehören zu meinen Dienstleistungen.
Natürlich stehe ich Ihnen bei Bedarf beratend zur Seite und wir können die wirkungsvollste und wirtschaftlichste Lösung ihres Anlieges besprechen.
Holzheim
Immobilienbewertung in Holzheim im Landkreis Donau-Ries
Sie brauchen die Hilfe eines öffentlich bestellten, vereidigten und sachverständigen Immobiliengutachters um den Verkehrswert einer gewerbliche Immobilie oder auch einer privaten Immobilie feststellen zu lassen?
Ich bin sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich tätig – im Folgenden können Sie sich einen umfangreichen Überblick über meine Leistungen bzgl. unterschiedlichster Bewertungsfälle verschaffen.
Gemäß § 194 BauGB erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Nachlasssteuer
- Scheidung
- Schenkungssteuer
- Nachlassregelung
- Beleihung
- Vermögensübersicht
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Erbschaftsauseinandersetzung
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Wolfgang Eichelmann
Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Schon eine Ermittlung des Wertes auf rein informeller Basis kann sehr hilfreich sein um beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses kostspielige Fehler zu verhindern. Nicht immer ist ein umfangreiches Wertgutachten zwingend. Auch in derartigen Fällen ist eine fundierte Verkehrswertermittlung natürlich. Gerne stehe ich Ihnen als Gutachter auch nur beratend zur Seite, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen wollen.
Die gültigen Vorschriften und Verordnungen werden als Bewertungsgrundlage derImmobilienbewertung angewendet. Ich ziehe neben den einschlägigen Tabellenwerken und den Daten der Landesämter die Marktdaten der örtlichen Gutachterausschüssen an um alle Werte marktgerecht feststellen zu können. Um den objektspezifischen Bauzustand feststellen zu können, sind eigene Marktrecherchen notwendig, die ich mit Bezug auf Reparaturrückstau, Baumängeln oder Modernisierungen selbst durchführen werde.
Meine mehrjährige Praxis als Baugutachter und meine langjährige Kenntnis des Immobilienmarktes und die regelmäßige Prüfung meiner Sachverständigengutachten durch die Industrie- und Handelskammer garantieren Ihnen, dem Kunden eine substantiierte, marktgerechte und belastbare Bewertung Ihrer Immobillien.
Ich bin als Sachverständiger vormerklich in folgenden Land- und Stadtkreisen tätig:
Auch die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und ähnliches gehören zu meinen Dienstleistungen.
Gern können wir in einem gemeinsamen Gespräch bereden, welche Art von Dienstleistung zur Lösung für Ihre Anliegen am geeignetesten und wirtschaftlichsten ist.
Nördlingen
Immobilienbewertung in Nördlingen im Landkreis Donau-Ries
Sie brauchen die Hilfe eines öffentlich bestellten, vereidigten und sachverständigen Immobiliengutachters um den Verkehrswert einer gewerbliche Immobilie oder auch einer privaten Immobilie feststellen zu lassen?
Ich bin sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich tätig – im Folgenden können Sie sich einen umfangreichen Überblick über meine Leistungen bzgl. unterschiedlichster Bewertungsfälle verschaffen.
Gemäß § 194 BauGB erstatte ich Verkehrswertgutachten für:
- Nachlasssteuer
- Scheidung
- Schenkungssteuer
- Nachlassregelung
- Beleihung
- Vermögensübersicht
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
- Entnahme aus Betriebsvermögen
- Erbschaftsauseinandersetzung
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Dipl.-Ing (FH) Architekt
Berufssachverständiger für Immobilienbewertung
Büro Günzburg
Tel.: 08221 / 201 31 13
Fax: 08221 / 201 31 14
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Büro Ulm
Tel.: 0731 / 96 200 29
Fax.: 0731 / 96 200 28
E-Mail: postbox@wolfgang-eichelmann.de
Schon eine Ermittlung des Wertes auf rein informeller Basis kann sehr hilfreich sein um beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses kostspielige Fehler zu verhindern. Nicht immer ist ein umfangreiches Wertgutachten zwingend. Auch in derartigen Fällen ist eine fundierte Verkehrswertermittlung natürlich. Gerne stehe ich Ihnen als Gutachter auch nur beratend zur Seite, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen wollen.
Die gültigen Vorschriften und Verordnungen werden als Bewertungsgrundlage derImmobilienbewertung angewendet. Ich ziehe neben den einschlägigen Tabellenwerken und den Daten der Landesämter die Marktdaten der örtlichen Gutachterausschüssen an um alle Werte marktgerecht feststellen zu können. Um den objektspezifischen Bauzustand feststellen zu können, sind eigene Marktrecherchen notwendig, die ich mit Bezug auf Reparaturrückstau, Baumängeln oder Modernisierungen selbst durchführen werde.
Meine mehrjährige Praxis als Baugutachter und meine langjährige Kenntnis des Immobilienmarktes und die regelmäßige Prüfung meiner Sachverständigengutachten durch die Industrie- und Handelskammer garantieren Ihnen, dem Kunden eine substantiierte, marktgerechte und belastbare Bewertung Ihrer Immobillien.
Ich bin als Sachverständiger vormerklich in folgenden Land- und Stadtkreisen tätig:
Auch die Ermittlung der Werte von Rechten und Lasten an Grundstücken, wie Erbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht, Abstandsflächenübernahmen, Nutzungsbeschränkungen und ähnliches gehören zu meinen Dienstleistungen.
Gern können wir in einem gemeinsamen Gespräch bereden, welche Art von Dienstleistung zur Lösung für Ihre Anliegen am geeignetesten und wirtschaftlichsten ist.
